Wegen Aufruf zur Demonstration

Verlorene Klage gegen Dreyer: AfD reicht Verfassungsbeschwerde ein

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Die AfD will das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz nicht akzeptieren. Im Streit mit Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) werden erneut Rechtsmittel eingelegt.

Die rheinland-pfälzische AfD hat nach ihrer gescheiterten Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dabei geht es um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.

Das Rechtsmittel sei am vergangenen Freitag eingereicht worden, teilten AfD-Landeschef Jan Bollinger und der Justiziar des Landesvorstandes, Robin Classen, mit. Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken.

Aufruf von Dreyer zur Demonstration gegen rechts

Konkret ging es um mehrere Aussagen Dreyers mit Bezug zur AfD Anfang 2024, unter anderem einem Aufruf zur Demonstration gegen rechts. Aussagen von Dreyer zum Schutz der Demokratie hätten zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sein Urteil vom April begründet. Da sie aber dem Schutz der Demokratie und der Grundordnung dienten, seien sie in Ordnung.

Bollinger sieht das anders. Amtsträger dürften sich selbstverständlich im privaten Rahmen äußern, aber nicht unter Ausnutzung ihrer Amtsstellung, sagte er zur Verfassungsbeschwerde der AfD. "Ein Ministerpräsident sollte den Anspruch haben, Ministerpräsident aller Bürger zu sein." Im Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs gebe es eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ergänzte Classen.

Rheinland-Pfalz

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Neutralitätspflicht Kein Verfassungsbruch - AfD scheitert mit Klage gegen Dreyer

Die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat die AfD in ihrer Eigenschaft als Regierungschefin kritisieren dürfen. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hat Dreyer nicht gegen das Neutralitätsgebot der Verfassung verstoßen.

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SWR