Mit Topfstelze beim Rutschen stranguliert

Vierjährige stirbt in Kita in Limburgerhof: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Stand

Von Autor/in Nicoletta Prevete, Felicitas Reichold

In Limburgerhof starb vergangenes Jahr ein vierjähriges Mädchens in einer Kita. Nun sind die Ermittlungen in dem Fall eingestellt worden. Die Gemeinde hofft, dass jetzt ein wenig Ruhe einkehren kann.

Im Februar 2024 hatte sich ein vierjähriges Mädchen auf der Rutsche einer Kita in Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) mit dem Seil einer sogenannten Topfstelze selbst stranguliert. Nach Angaben der Ermittler hatte das Mädchen sich das Seil der Stelze zum Rutschen um den Hals gelegt. Aber der Eimer der Stelze hatte sich an der Rutsche verhakt und so wurde dem kleinen Mädchen die Luft abgeschnürt.

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Im Fokus der Ermittlungen standen die Kita-Mitarbeitenden. Sie standen im Verdacht, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Es wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung ermittelt. Doch nun wurden diese Ermittlungen eingestellt.

Vierjährige spielte 19 Minuten draußen

Laut Staatsanwaltschaft spielte das Mädchen an dem Unglückstag 19 Minuten im Außenbereich der Kita. In diesem Zeitraum hielten sich auch andere Kinder und Erzieher im Außenbereich auf. Allerdings hätte sich trotz umfassender Ermittlungen nicht zweifelsfrei klären lassen, wann genau das Mädchen sich strangulierte. Entsprechend konnte auch nicht geklärt werden, wer genau in diesem Moment die Aufsicht über die spielenden Kinder hatte.

Es fehlen insoweit objektive Beweismittel, zumal der Außenbereich nicht videoüberwacht ist.

Aufsichtspflicht wurde verletzt - aber unklar von wem

Die Staatsanwaltschaft gehe zwar sehr wohl davon aus, dass im vorliegenden Fall die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Um eine Person anzuklagen, sei aber immer entscheidend, dass der Person individuelles Fehlverhalten nachzuweisen ist. Das sei in diesem Fall nicht möglich gewesen.

Laut Staatsanwaltschaft ließ es sich nicht klären, wer der Erzieherinnen und Erzieher im entscheidenden Moment anwesend war und entsprechend seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

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Vor Gericht hätte eine Anklage keinen Bestand gehabt

Die Leitung der Kindertagesstätte in Limburgerhof habe ihre Pflichten in Bezug auf die Aufsichtsregeln erfüllt: "Besprechungen und Schulungen zum Verhalten bei der Aufsicht fanden regelmäßig statt." Zudem seien die Spielgeräte im Außengelände der Kita in Limburgerhof regelmäßig inspiziert worden, ob diese auch in Ordnung und nicht defekt seien.

Bei den Ermittlungen habe man auch den Bericht der Unfallkasse Rheinland-Pfalz berücksichtigt.

Nach Auswertung aller Ermittlungen sei die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass eine strafrechtliche Verurteilung so "nicht zu erreichen" sei. "Bei dieser Sachlage war das Ermittlungsverfahren daher einzustellen", erklärte die Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pressemitteilung.

Blaue Rutsche
Das Mädchen in der Kita in Limburgerhof hatte sich auf einer Rutsche stranguliert (Symbolbild)

Gemeinde hofft, dass jetzt Ruhe einkehren kann

Die Gemeinde Limburgerhof, die Träger der betroffenen Kindertagesstätte ist, teilte zu dem Fall mit, dass sie in das juristische Verfahren nicht eingebunden gewesen sei.

Die Erste Beigeordnete Petra Börstler (CDU) schrieb auf SWR-Anfrage, die Gemeinde habe den Vorfall mit größtem Ernst aufgenommen: "Das Wohlergehen und die Sicherheit aller uns anvertrauten Kinder standen und stehen weiterhin für uns immer uneingeschränkt an oberster Stelle." Alle gesetzlichen Vorgaben, sicherheitsrelevanten Bestimmungen und pädagogischen Standards seien von Seiten der Stadt gewissenhaft eingehalten worden.

Wir möchten erneut unser tief empfundenes Mitgefühl zum Ausdruck bringen angesichts des tragischen Todes eines Kindes in einer unserer kommunalen Kindertagesstätten.

Weil die Ermittlungen eingestellt worden sind, hoffe die Gemeinde Limburgerhof, dass nach dem tragischen Todesfall nun etwas Ruhe in ihre Kindertagesstätten einkehren könne: "zum Wohle unserer Kinder, der Eltern sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".

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