Prozess in Daun

Mieter tot: Vermieter bestreitet Vorwürfe wegen unterlassener Hilfeleistung

Stand

Von Autor/in Daniel Novickij

Warum musste ein Mieter aus der VG Kelberg sterben? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Amtsgericht Daun. Am Montag wurden weitere Zeugen gehört.

Ein 79-Jähriger sitzt auf der Anklagebank. Er ist der Vermieter des mutmaßlichen Opfers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinem Mieter im Herbst 2023 Strom, Wasser und Heizung abgestellt zu haben. Außerdem soll er das Schloss der Haustür ausgetauscht haben. Der 65 Jahre alte Mieter wurde unterkühlt auf der Straße gefunden. Er starb bald darauf.

Anschließend soll der Vermieter die Wohnung des Mieters ausgeräumt haben. Deshalb ist er nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung, sondern auch wegen Diebstahls angeklagt.

Angeklagter ist schwerhörig

Der beschuldigte Vermieter ist schwerhörig. Es stellte sich zu Beginn des zweiten Prozesstages am Montag heraus, dass er die Zeugen aus der Woche zuvor akustisch nicht richtig verstanden hatte. Deswegen wurden eine Zeugin aus der Vorwoche erneut gehört und weitere Zeugenaussagen laut vorgelesen. Die Richterin musste beim Angeklagten immer wieder nachfragen, ob er alles gehört habe.

Jede Mietpartei hatte einen passenden Schlüssel bekommen.

Anfangs trug der Angeklagte im Gerichtssaal noch Kopfhörer. Die Aussagen der Zeugen wurden durch Mikrofone verstärkt. Allerdings legte der Angeklagte nach wenigen Minuten die Kopfhörer wieder ab und versuchte anschließend, so der Verhandlung zu folgen. Schließlich las er die Unterlagen seines Verteidigers mit einer Luppe mit.

Schloss der Haustür offenbar ausgetauscht

Der Angeklagte äußerte sich am Montag zu den Vorwürfen. Demnach hatte eine Fachfirma zwei Wochen vor dem Vorfall das Schloss an der Eingangstür ausgetauscht, weil dieses veraltet war. Der Beschuldigte sagte vor Gericht aus: "Jede Mietpartei hatte einen passenden Schlüssel bekommen."

Daun

Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung Mieter tot: Prozess gegen Vermieter in Daun kann wieder nicht beginnen

Ein Mann wird unterkühlt auf der Straße gefunden und stirbt. Seine Familie fragt sich, warum er trotz Kälte nicht in seine Wohnung gegangen ist. Das muss nun das Gericht klären.

Ein Polizist der Polizeiinspektion Daun sagte dagegen aus, dass kein Schlüssel am Schlüsselbund des Verstorbenen zur Eingangstür des Gebäudes gepasst habe. Das hätten die Beamten am Tag nach dem Tod des Mannes festgestellt. Dennoch konnte nicht abschließend geklärt werden, ob der Mieter einen passenden Schlüssel besaß.

Polizei: Vermieter hat die Wohnung seines Mieters durchsucht

Der Polizist aus Daun berichtete zudem, dass er am Tag nach dem Tod des Mannes den Vermieter in der Wohnung des Mieters angetroffen habe. "Der Beschuldigte hat dort Schränke durchsucht", so der Zeuge. Der Anklagte widersprach dieser Darstellung. Er habe nichts berührt, sondern sich nur umgeschaut.

Begriffsklärung Was bedeutet unterlassene Hilfeleistung?

Wegschauen und weitergehen: Viele Menschen reagieren in Notsituationen falsch und kneifen, wo Hilfe dringend nötig ist. Doch unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt. Angst und Ekel zählen nicht als Ausrede, erklärt Michael-Matthias Nordhardt.

Die Polizei habe den Vermieter aus der Wohnung verwiesen. Er sei dem aber nur "widerwillig" und nach "mehreren Aufforderungen" gefolgt, hieß es.

Mutmaßliches Opfer hatte Schulden

Am zweiten Prozesstag sagte auch der Sohn des Angeklagten aus. Er berichtete davon, dass der verstorbene Mann teils seine Miete nicht bezahlt habe. Schließlich habe der Sohn des Vermieters die offenen Rechnungen bezahlt. Wie hoch die Mietrückstände waren, konnte der Zeuge aber nicht sagen.

Aus einem Antrag der Verteidigung ging hervor, dass das mutmaßliche Opfer offenbar auch Schulden bei seinem Energieversorger hatte. Dieser hatte den Strom nach mehreren Mahnungen abgestellt.

Toter Mieter hatte Vorerkrankungen

Warum das Herz des Mieters versagt hatte und er schließlich gestorben ist, geht aus Einsatzprotokollen der Rettungskräfte und des Obduktionsberichts nicht hervor. Womöglich war die Unterkühlung des Mannes ein Grund dafür. Er sei zum Zeitpunkt des Einsatzes draußen mit einer Körpertemperatur von 29 Grad gefunden worden. Die Obduktion hatte ergeben, dass der Mann zudem verwahrlost und gesundheitlich angeschlagen war.

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Er hatte mehrere Erkrankungen unter anderem der Lunge, des Herzens, der Leber und des Hirns. Außerdem wog er nur noch 30 Kilogramm und roch nach Nikotin und Alkohol. Das Gericht muss in dem Verfahren klären, ob der Vermieter mitverantwortlich für den Tod seines Mieters ist.

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