Laserpointer-Attacke auf Polizei Gericht stellt Verfahren nach fast fünf Jahren ein

06. Mai 2025, 15:32 Uhr

Das Amtsgericht Leipzig hat am Dienstag das Verfahren gegen einen Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingestellt. Nach den Informationen von MDR SACHSEN muss der 42-Jährige als Auflage 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gerichtsangaben zufolge soll der Mann am Rande einer Demonstration zur "Sozialen Kampfbaustelle" in Leipzig einen Polizeihubschrauber-Piloten mit einem Laserpointer geblendet haben.

Symbolbild: Laserpointerattacke
Laut Bundespolizei stellen Blendattacken mit Laserpointern eine Straftat dar. Als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr können sie mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. (Symbolbild) Bildrechte: imago/teutopress

Blendattacken auf Piloten in Sachsen Die Polizei in Sachsen leitete in den vergangenen Jahren mehrere Ermittlungsverfahren wegen Laserblendattacken ein:
- 2024: 17 Mal auf Flugzeuge und fünf Mal auf Hubschrauber
- 2023: 32 Mal auf Flugzeuge, sechs Mal gegen Hubschrauber
- Ein Tatverdächtiger wurde in den Jahren 2023 und 2024 ermittelt.
Quelle: dpa/Landeskriminalamt Sachsen

Verfahren dauert mehrere Jahre

Das Gericht begründete demnach die vorläufige Einstellung mit der Länge des Verfahrens seit 2020. Der Beschuldigte selbst bestreitet die Tat. Bei einer Razzia in seiner Leipziger Wohnung hatte er der Polizei einen nicht funktionstüchtigen Laserpointer übergeben. Sein mittlerweile verstorbener Mitbewohner soll laut seinem Anwalt auch einen besitzen. Sollte der Beschuldigte die Auflage nicht erfüllen, werde das Verfahren wieder aufgenommen.

MDR (kgr/rkr/wim)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalreport aus dem Studio Leipzig | 06. Mai 2025 | 14:30 Uhr

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