Sachsen-Anhalt Jugendämter in Sachsen-Anhalt nehmen mehr Kinder in Obhut
Sachsen-Anhalts Jugendämter haben im Jahr 2023 mehr als 2.000 Kinder in Obhut genommen, deutlich mehr als im Vorjahr. Häufigster Grund waren unbegleitete Einreisen von Minderjährigen.
Im Jahr 2023 wurden in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Statistischen Landesamtes deutlich mehr Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen als im Vorjahr. Der Anstieg sei insbesondere auf unbegleitete Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen.
Demnach wurden im vergangenen Jahr 757 Kinder nach Einreisen aus dem Ausland in Obhut genommen, über die Hälfte mehr als 2022. Fast 93 Prozent seien zwischen 14 und 18 Jahre alt gewesen, rund 97 Prozent waren männlich. Insgesamt haben die Jugendämter in Sachsen-Anhalt laut Landesamt im vergangenen Jahr 2.042 Kinder in Obhut genommen, 342 mehr als im Jahr zuvor.
Hinweise oft vom Jugendamt selbst
Neben unbegleiteten Einreisen waren die Hauptgründe den Angaben zufolge Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (714 Fälle) sowie Vernachlässigung (365 Fälle). Bei Kindern unter 14 Jahren waren die Hauptgründe für die Inobhutnahme hauptsächlich die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils in 488 Fällen sowie Anzeichen für Vernachlässigung in rund 300 Fällen sowie Anzeichen für körperliche Misshandlung in knapp 170 Fällen.
Laut Statistik betrafen die meisten Inobhutnahmen Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Sie machten demnach rund 58 Prozent der Fälle aus. Etwa jedes zehnte Kind war zwischen zwölf und 14 oder unter drei Jahre alt. Fast 65 Prozent der betroffenen Kinder waren Jungen. Rund 900 Mal waren das Jugendamt oder der soziale Dienst die Hinweisgeber für die Inobhutnahme. Knapp 300 Mal meldeten sich die Minderjährigen selbst. 277 Mal gaben Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte den Hinweis.
Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt laut Gesetz vor, wenn "das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet" sind und die Eltern "nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden."
Als akut wird die Kindeswohlgefährdung laut einer Erklärung des Statistischen Bundesamtes eingeschätzt, wenn ein Kind bereits geschädigt worden ist oder seien Sorgeberechtigten es nicht mehr davor schützen können. Von einer latenten Gefährdung ist demnach auszugehen, wenn diese nicht ganz auszuschließen ist. Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn das Kind Verletzungen habe, die darauf hindeuten, die Eltern eine Kindeswohlgefährdung aber abstreiten.
Wird eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, kann ein Gericht dem Gesetz zufolge Maßnahmen anordnen, von Kinder- und Jugendhilfe bis hin zum Entziehen des Sorgerechts.
Anlaufstellen für Kinderschutz in Sachsen-Anhalt
- Der Kinderschutzbund bietet Kindern und Eltern Hilfe und Beratung an. Das Kinder- und Jugendtelefon ist über die 08001110333 von Montag bis Samstag, 14 bis 20 Uhr, erreichbar. Das Elterntelefon ist montags bis freitags 9 bis 11 Uhr sowie zusätzlich dienstags und donnerstags 17 bis 19 Uhr über die 08001110550 erreichbar.
- Das Zentrum "Frühe Hilfen" bietet Unterstützung für werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern.
- Die Kassenärztliche Vereinigung des Landes bietet online eine Übersicht über Gesetze, Anlaufstellen und Hilfsangebote.
epd, MDR (Lucas Riemer)