Stand: 09.05.2025 09:05 Uhr

Flensburg: Neue Regelung soll knappen Wohnraum schützen

Das neue Studentenwohnheim in Flensburg. © Frank Andresen/Studentenwerk SH
Bei einem Verstoß gegen die Satzung kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro anfallen.

Ab Juni tritt in Flensburg die sogenannte Zweckentfremdungssatzung in Kraft. Wohnungen dürfen dann nicht einfach für andere Zwecke genutzt werden, wie zum Beispiel als Ferienwohnung oder Büro, sondern nur mit Erlaubnis. Das soll den wenigen Wohnraum in Flensburg schützen, wie die Stadt jetzt bekanntgegeben hat. Wenn jemand seine Wohnung ohne Erlaubnis anderweitig verwendet, kann es Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geben.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 09.05.2025 | 09:30 Uhr

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