Immer mehr Schleswig-Holsteiner haben Kleinen Waffenschein
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Kleinen Waffenscheine in Schleswig-Holstein stetig nach oben gegangen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) beobachtet die Entwicklung mit Sorge.
Laut Innenministerium waren zum Ende des vergangenen Jahres 42.050 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner in Besitz eines Kleinen Waffenscheins. Im Jahr 2023 hatte die Zahl noch bei 39.800 gelegen. Und seit 2015 hat sich die Zahl der Menschen in SH, die einen Waffenschein besitzen, mehr als vervierfacht - damals waren es 9.928. Das ist ein Anstieg von mehr als 300 Prozent. Wer den Kleinen Waffenschein hat, darf sogenannte Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen - sie aber nur in Fällen von Notwehr einsetzen.
Bundesweite Entwicklung auch in Schleswig-Holstein sichtbar
"Der Anstieg der beantragten und bewilligten Kleinen Waffenscheine ist in den vergangenen Jahren bundesweit angestiegen", teilt das Innenministerium auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein mit. Deshalb sollte aus Sicht der Innenministerinnen und Innenminister der Länder das Thema grundsätzlich stärker in den Fokus rücken. Dabei setzen sie auch auf die neue Bundesregierung: "Im aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten, das Waffenrecht umfassend zu evaluieren und es bis 2026 fortzuentwickeln."
Gewerkschaft der Polizei warnt vor trügerischer Sicherheit
Deutlich besorgter äußert sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Schleswig-Holstein. Der Vorsitzende Torsten Jäger beobachtet, dass die Bürgerinnen und Bürger sich unter anderem wegen der vielen Berichte über Gewalttaten "Sicherheit erkaufen" wollen. Das sei allerdings ein Irrglaube, da Waffen nach der Erfahrung der Beamtinnen und Beamten eher zur Eskalation von Situationen beitragen. Außerdem sei die Sicherheit Aufgabe des Staates. "Die wird ihm aber offenbar nicht mehr uneingeschränkt zugetraut", so Jäger.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatten wir Voraussetzungen für Antragsteller bezüglich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung aufgeführt, die in Schleswig-Holstein für den Waffenschein gelten - nicht aber für den kleinen Waffenschein. Wir haben den entsprechenden Abschnitt daher korrigiert.
