Neue EU-Verordnung Weniger Acrylamid in Pommes & Co.
Acrylamid gilt als krebserregend und ist in Pommes frites, Chips und Backwaren enthalten. Um die Gefahr zu reduzieren, tritt nun eine EU-Verordnung in Kraft.
Goldbraun und knusprig - so mögen viele Leute Pommes, Chips und Kekse am liebsten. Doch beim Frittieren, Rösten, Braten und Backen von Lebensmitteln, die viel Stärke enthalten, wie Kartoffeln und Getreidemehl, kann der gesundheitsgefährdende Stoff Acrylamid entstehen.
Genau hier setzt die neue Verordnung an, die von heute an in der gesamten Europäischen Union gilt. Betroffen sind zum Beispiel Hersteller von Kartoffelprodukten, Brot und Feinbackwaren. Sie müssen sich nun an neue Vorschriften halten, um die Acrylamid-Werte ihrer Produkte zu senken. Dass die Unternehmen dies auch einhalten, sollen die Lebensmittelbehörden in den einzelnen EU-Ländern kontrollieren.
Weniger Stärke in Kartoffeln
"Ich halte die Verordnung für sinnvoll, weil wir ein echtes Gesundheitsproblem haben. Acrylamid ist in den Dosen, in denen viele Menschen, gerade junge Leute das zu sich nehmen, höchstwahrscheinlich krebserregend", sagt der CDU-Europapolitiker und Arzt Peter Liese.
Damit die Richtwerte für Acrylamid eingehalten werden, sollen zum Beispiel die Hersteller von Pommes und Chips künftig Kartoffelsorten benutzen, die weniger Stärke enthalten. Darüber hinaus dürfen sie ihre Produkte nicht mehr so heiß und nicht mehr so lange frittieren oder rösten. Auch die richtige Lagerung der Kartoffeln ist wichtig, weil sie sonst mehr Zucker bilden, was die Bildung von Acrylamid begünstigt.
Keine "Pommes-Polizei"
Für Restaurants, Imbissbuden und Bäckereien sind die Vorgaben dagegen lockerer. Hier gelten lediglich Empfehlungen, wie die Nahrungsmittel zubereitet werden sollen, sagt Liese.
"Aber es gibt eben keine konkreten Grenzwerte, wo man sagen kann, der Betrieb wird zugemacht oder es gibt hohe Strafen. Sondern da ist ein Prozess, dass man sich Schritt für Schritt an dieses Thema heranpirscht und versucht, das Acrylamid weiter zu reduzieren. Aber es gibt keine Pommes-Polizei", erklärt Liese.
Für Imbissbuden wird es keine "Pommes-Polizei" geben.
Dass es keine scharfen Grenzwerte gibt, bedauert der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling. Dennoch ist die neue Acrylamid-Verordnung auch seiner Ansicht nach ein Schritt in die richtige Richtung.
"Es betrifft ja in erster Linie die großen Hersteller, also Chipsfabriken oder Pommesfabriken, nicht die kleinen Betriebe um die Ecke, die Pommes braten. Deshalb ist das richtig", so Häusling.
Toast vergolden, nicht verkohlen
Um sich gegen Acrylamid zu schützen, könne auch jeder selbst etwas zu Hause tun, sagt der CDU-Europaabgeordnete Liese: "Toast und Aufbackbrötchen vergolden, nicht verkohlen. Sie sollten nicht dunkelbraun sein, sondern goldgelb. Bei Pommes frites nicht mit 180 Grad frittieren, sondern mit 175 Grad. Dann reduziert man die Auswirkungen schon sehr stark.
Wenn man sich daran halte, so meinen Fachleute, dann bleibt die Menge an Acrylamid in den Lebensmitteln ungefährlich und keiner müsse aus diesem Grund auf Pommes, Chips oder Kekse verzichten.