EU-Austritt Britisches Unterhaus stimmt für Brexit
Die erste Hürde ist genommen: Das Unterhaus in London hat das Brexit-Gesetz von Premier Johnson verabschiedet. Damit ist der Austritt Großbritanniens aus der EU zum 31. Januar 2020 einen Schritt näher gerückt.
Das britische Parlament in London hat dem Brexit-Gesetz von Premierminister Boris Johnson zugestimmt. 358 Abgeordnete des Unterhauses votierten mit Ja - sieben weniger, als die konservative Mehrheit im Unterhaus Sitze hat. 234 Abgeordnete lehnten das Gesetz ab.
Nun wird das Gesetz noch in den Ausschüssen beraten. Dafür sind nach den Weihnachtsferien Anfang Januar drei weitere Debattentage vorgesehen, am 7., 8. und 9. Januar. Danach muss auch das Oberhaus noch zustimmen, damit Großbritannien die EU zum 31. Januar tatsächlich geregelt verlassen kann.
Johnson wirbt für Zusammenhalt
Johnson hatte in der Parlamentsdebatte dafür geworben, die Spaltung des Landes zu überwinden und nach vorne zu schauen. Großbritannien müsse zusammenstehen und ein neues Kapitel aufschlagen. Die Briten hatten Mitte 2016 in einem Referendum knapp für den Austritt gestimmt.
EU-Ratspräsident Charles Michel würdigte die Zustimmung des britischen Unterhauses zum EU-Austrittsvertag als wichtigen Schritt. Darüber hinaus betonte er auf Twitter, für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien seien gleiche Wettbewerbsbedingungen unerlässlich. Nach dem Brexit wollen die EU und Großbritannien in einer Übergangsphase bis Ende 2020 ein Handels- und Partnerschaftsabkommen aushandeln.
Parlamentswahl löst Blockade
Bei der jüngsten Parlamentswahl hatten Johnsons Konservative eine deutliche Mehrheit eingefahren. So konnte sich jetzt die vorherige Brexit-Blockade lösen: Ursprünglich wollte das Land die EU Ende März dieses Jahres verlassen. Johnson und seine Vorgängerin Theresa May waren aber mehrfach damit gescheitert, im Parlament eine Mehrheit für den Brexit-Vertrag zu bekommen. Unter anderem forderten die Parlamentarier mehr Mitspracherecht in dem Prozess und beanstandeten Teile des Scheidungsvertrags.