EU-Parlament stärkt Datenschutz im Internet Mit Icons gegen Facebook und Co.
Datensammeln im Internet soll schwieriger werden - so lautet das Kernanliegen der neuen europäischen Datenschutzverordnung. Das EU-Parlament hat der Regelung nun zugestimmt. Sie soll alte EU-Richtlinien ablösen, die noch aus den 90er-Jahren stammen.
Das Europäische Parlament hat eine neue EU-Verordnung zum Datenschutz auf den Weg gebracht, mit der alte Richtlinien von 1995 ersetzt werden sollen. Dem Entwurf müssen nun noch die 28 EU-Staaten und die EU-Kommission zustimmen. Experten gehen davon aus, dass die Verordnung darum noch an einigen Stellen verändert wird.
Die Mitgliedstaaten legen die veralteten EU-Vorgaben bislang sehr unterschiedlich aus. Daher beklagen Unternehmen einen Flickenteppich aus 28 verschiedenen nationalen Datenschutzregeln in der EU.
"Die heutige Abstimmung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem starken EU-Datenschutz", sagte der für den Entwurf zuständige EU-Parlamentarier, der Grünen-Politiker Jan-Philipp Albrecht. Jetzt werde es auf die nationalen Regierungen ankommen, zügig eine gemeinsam Position zu finden.
Was konkret in der Verordnung stehen soll
Dem Parlamentsentwurf zufolge sollen sich Unternehmern künftig die Einwilligung des Nutzers holen, wenn sie seine Daten verarbeiten wollen. Standardisierte Symbole (sogenannte Icons) sollen dabei die Orientierung erleichtern. Für die Nutzung von Daten von unter 13-jährigen muss die Einwilligung der Eltern eingeholt werden.
Zudem will das EU-Parlament will das sogenannte "Recht auf Vergessen" gegenüber Internetriesen wie Facebook und Google stärken: Will der Nutzer seine Daten löschen lassen, muss sich der Anbieter darum kümmern, der die Informationen aufgenommen hat. Wenn er die Daten an andere Firmen weitergegeben hat, ist er auch dort für die Löschung verantwortlich.
Die neuen Regeln sollen für alle Unternehmen gelten, die in ihrem System innerhalb eines Jahres mehr als 5000 Kunden registriert haben. Kleine Betriebe sollen damit von Bürokratie verschont bleiben. Albrecht erklärte, dass Firmen bei schweren Verstößen mit Geldstrafen in Milliardenhöhe rechnen müssten. Vermutlich wird die EU-Kommission auf niedrigere Bußgelder dringen.
In größeren Firmen soll sich ein Datenschutzbeauftragter um die Einhaltung der neuen Vorschriften kümmern. Für kleinere deutsche Betriebe entfiele die Regelung, dass sie schon dann einen Beauftragten brauchen, wenn überhaupt sensible Kundendaten bearbeitet werden.