EU-Pläne für Bahnreisende Kein Geld zurück bei Sturm?
Wenn Bahnreisende viel zu spät ans Ziel kommen, erhalten sie bisher bis zu 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zurück. Das gilt auch bei Stürmen oder schlechtem Wetter. Das will die EU-Kommission nun ändern.
Als die Herbststürme über Deutschland fegten, wurde es teuer für die Bahn: Viele Fahrgäste, die verspätet ankamen oder von Zugausfällen betroffen waren, forderten Entschädigungen und bekamen sie auch. Denn auch die Herbststürme "Xavier" und "Herwart" zwangen die Bahn zu Zahlungen - trotz "höherer Gewalt", für die die Transportumnternehmen nichts können.
Bislang bis zu 50 Prozent Erstattung
Der Entschädigungsanspruch ist sogar in einer EU-Richtlinie festgelegt. Die Bahn muss auch bei witterungsbedingten Störungen und Ausfällen einen Teil des Fahrpreises erstatten: Ab 60 Minuten Verspätung muss 25 Prozent des Fahrpreises gezahlt werden, ab zwei Stunden Verspätung sind es sogar 50 Prozent. Das gilt bisher auch bei Unwettern.
Die EU-Kommission will das ändern. Sie beruft sich auf den Gleichheitsgrundsatz. Die bisherigen Erstattungspflichten für Bahnunternehmen widersprechen gleichen Wettbewerbsbedingungen im Konkurrenzkampf mit Bus- und Flugunternehmen. Denn hier gibt es keine Entschädigungsansprüche für Kunden, wenn höhere Gewalt im Spiel ist, also Unwetter und Naturkatastrophen. Genauso soll es nach dem Willen der Kommission in Zukunft auch für Bahnunternehmen gelten.
Kommission will Entschädigungsregeln ändern
Die EU-Kommission plant Folgendes: Kann die Bahn nachweisen, dass Verspätungen witterungsbedingt sind, entfallen Entschädigungsansprüche der Kunden - nicht aber, wenn die Verspätungen durch Gleisschäden, technische Probleme an der Lok oder Personalmangel entstanden sind. Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor Einschränkungen. Die Rechte der Kunden dürften nicht beschnitten werden. Entscheiden müssen am Ende die EU-Verkehrsminister.