Umstrittene Justizreform EU beantragt Geldbuße gegen Polen
Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof finanzielle Sanktionen gegen Polen beantragt. Grund ist der Streit über die umstrittene Justizreform. Warschau soll mit Strafzahlungen zur Einhaltung von EU-Recht bewegt werden.
Die EU-Kommission hat mit einem Antrag auf finanzielle Sanktionen gegen Polen ihr Vorgehen gegen die umstrittene Justizreformen des Landes verschärft. Hintergrund ist die weitere Tätigkeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. "Die Justizsysteme in der Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein", erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur Begründung. Über den Antrag muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.
Die EU-Kommission hatte Polen zuvor ein Ultimatum bis Mitte August gesetzt. Mitte Juli hatte der EuGH geurteilt, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstößt. Die im Jahr 2018 eingerichtete Kammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, befanden die höchsten europäischen Richter.
Disziplinarkammer arbeitet weiterhin Fälle ab
Das umstrittene Gremium ist für Disziplinarverfahren gegen polnische Richter zuständig und kann diese auch suspendieren. Die rechtsnationalistische Regierungspartei PiS gibt vor, so gegen Korruption und anderes Fehlverhalten vorzugehen. Der EuGH hatte mit einer einstweiligen Anordnung bereits Polen aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden. Der Beschluss betraf zudem noch weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richtern betreffen.
Polen hatte daraufhin angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Sie arbeitet derzeit aber noch weiter alte Fälle ab.
Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe möglich
Die Finanzsanktionen könnten sich theoretisch auf ein tägliches Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe belaufen.
In einem anderen Fall hatte der EuGH Polen im Jahr 2017 bereits ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro pro Tag angedroht. Damals hatte das Gericht Polen angewiesen, die Abholzung des geschützten Urwalds Białowieża einzustellen.