Europäischer Gerichtshof Fingerabdrücke im Personalausweis sind rechtens
Seit 2021 werden Fingerabdrücke im Chip von Personalausweisen gespeichert. Daran gab es viel Kritik. Der EuGH hat nun geurteilt: Fingerabdrücke im Ausweis sind rechtmäßig. Ein Lichtbild sei weniger fälschungssicher.
Fingerabdrücke dürfen auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten werden dabei trotzdem genügend geschützt - das hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Ein Lichtbild sei im Vergleich zu Fingerabdrücken weniger fälschungssicher. Und die Fingerabdrücke im Ausweis dienten "im weiteren Sinne zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus", so die Richter.
Vor einem Wiesbadener Gericht hatte ein Mann beanstandet, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wurde. Das Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Der sollte klären, ob die Speicherung von zwei Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstößt. Das verneinten die Richter nun.
Herstellung von gefälschten Ausweisen schwerer
Zwar würden die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz der personenbezogenen Daten eingeschränkt. Dies sei allerdings gerechtfertigt, weil damit die Herstellung von gefälschten Ausweisen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden könne. Außerdem ermögliche es EU-Bürgern, ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU leichter auszuüben.
Seit mehr als zwei Jahren ist in der Bundesrepublik jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Deutschland hat damit eine Verordnung der EU umgesetzt. Die Abdrücke werden laut Bundesinnenministerium nur auf dem Ausweis selber gespeichert, nicht aber in einer zentralen Datenbank.
Neue Verordnung wird aber notwendig
Allerdings stütze sich die zugrunde liegende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage, teilten die Richter mit. Das habe zur Folge gehabt, dass nicht das korrekte Gesetzgebungsverfahren angewandt wurde. Es brauche unter anderem Einstimmigkeit unter den EU-Ländern.
Daher erklärte das Gericht die Verordnung für ungültig. Weil das aber "schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit" haben könnte, bleibt die Verordnung dem Urteil zufolge wirksam, bis eine neue Verordnung erlassen wurde. Dafür setzten die Richter eine Frist bis zum 31. Dezember 2026. Über den konkreten Fall muss nun das Gericht in Wiesbaden entscheiden.
Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion