Kontrolle der Impfpflicht in Österreich Wie funktioniert das Impfregister?
Während die deutsche Politik noch über ein zentrales Impfregister debattiert, gibt es ein solches in Österreich bereits. Doch wie soll es bei der Kontrolle der geplanten Impfpflicht eingesetzt werden?
Es klang eher nach einer Randnotiz, die der österreichische Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein fallen ließ, als er vor rund einer Woche den Gesetzentwurf zur Impfpflicht vorstellte: "Für die Impfpflicht bedarf es einer Datenverschneidung des zentralen Melderegisters mit dem zentralen Impfregister und dem epidemiologischen Meldesystem."
Dabei ist das zentrale Impfregister auch in Österreich noch nicht lange flächendeckend im Einsatz. Die ersten Ideen dafür gab es laut Gesundheitsministerium zwar schon vor zehn Jahren; es folgten Pilotphasen und die gesetzliche Grundlage. Das Register sei aber vor Corona nicht mehr als ein Gerüst gewesen. Ein Gerüst, auf das man jetzt aufbauen will: "Vierteljährlich finden sogenannte Impfstichtage statt. Und an denen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im zentralen Impfregister eingetragen haben."
Status einsehen per elektronischem Impfpass
Für die Meldungen an das zentrale Impfregister sind die Ärztinnen und Ärzte zuständig. Bei der Covid- und der Grippeschutzimpfung sind die dazu sogar verpflichtet. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Impfungen über den elektronischen Impfpass einsehen. Beides ist verknüpft.
Verwaltet werden die Daten von der Elga GmbH, die auch das System für die elektronische Gesundheitsakte Elga betreibt. Sie wird zu je einem Drittel getragen vom österreichischen Bund, den Ländern und den Sozialversicherungen. Während man sich - etwa aus Datenschutzgründen - von allen möglichen Elga-Leistungen abmelden kann, gilt das für den elektronischen Impfpass und damit das Impfregister nicht, erklärte Elga-Geschäftsführer Franz Leisch jüngst im ORF: "Wenn man sich bei Elga abmeldet, verliert man die Vorteile - zum Beispiel, dass die Ärzte telefonische Verschreibungen durchführen können oder der Arzt auf Vorbefunde zugreifen kann. Den Impfpass behält man aber weiter."
Reminder für den Stich
So kann die Impfpflicht auf jeden Fall kontrolliert werden. Wer also im Melderegister auftaucht, im Impfregister aber nicht - und wer auch nicht im epidemiologischen Meldesystem als frisch genesen aufgelistet ist - der bekommt voraussichtlich Mitte März das erste Mal Post vom Staat: Ein Erinnerungsschreiben, sich bis zum nächsten Impfstichtag doch bitte den Stich zu holen.