Green Deal EU-Staaten beschließen Renaturierungsgesetz
Mehr Bäume und die Renaturierung von Mooren und Flüssen: Das haben die Umweltminister der EU mit dem sogenannten Renaturierungsgesetz beschlossen. Kritik gibt es vor allem von Landwirten und Konservativen.
Die Umweltministerinnen und -minister der Europäischen Union haben das seit Monaten umkämpfte Renaturierungsgesetz verabschiedet. Demnach sollen künftig in der Europäischen Union mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden. Eine ausreichende Mehrheit von EU-Staaten stimmte dem Vorhaben zu, wie die derzeitige belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.
Nach offiziellen Angaben sind rund 80 Prozent der Lebensräume in der Europäischen Union in einem schlechten Zustand. Das Gesetz verpflichtet die EU-Länder, bis 2030 mindestens je 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete wiederherzustellen und bis 2050 alle bedrohten Ökosysteme.
Stimme Österreichs ausschlaggebend
Die endgültige Zustimmung der 27 EU-Länder zum Renaturierungsgesetz galt eigentlich als Formalie. Die Verhältnisse im Rat der Mitgliedstaaten waren jedoch bis zuletzt knapp. Die Mehrheit kam durch einen Kurswechsel Österreichs zustande. Die Klimaschutz- und Umweltministerin der Alpenrepublik, Leonore Gewessler, stimmte dem Gesetz zu und stellte sich damit gegen ihren konservativen Koalitionspartner, die Kanzlerpartei ÖVP.
Österreichs Kanzler Karl Nehammer ist der Meinung, das Vorgehen seiner Ministerin sei rechtswidrig. Bei Zustimmung gebe es eine Nichtigkeitsklage beim EuGH, hatte er im Vorfeld angekündigt. Gewessler hatte zuvor jedoch mitgeteilt, ihre Zustimmung sei juristisch abgesichert.
Gesetz in Verhandlungen deutlich abgeschwächt
Während Umweltschützer, zahlreiche Wissenschaftler und Unternehmen das Gesetz befürworteten, gab es großen Widerstand vor allem von Christdemokraten und Bauernverbänden. Die Kritiker befürchten zu große Einschnitte für Landwirte und damit Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion in der EU. Um auf diese Bedenken einzugehen, war das Gesetz im Verhandlungsprozess deutlich abgeschwächt worden.
Mit der Zustimmung der EU-Staaten ist das Gesetz beschlossen - sollten sich mit Blick auf das Vorgehen Österreichs keine juristischen Fallstricke mehr entwickeln.