Parlamentsbeschluss Spanien legalisiert aktive Sterbehilfe
Nur wenige Länder erlauben medizinischem Personal die gewünschte Herbeiführung des Todes von Schwerstkranken. Spanien gehört nun dazu. Konservative und Kirche lehnen das beschlossene Gesetz strikt ab.
Das spanische Parlament hat die Legalisierung der Sterbehilfe gebilligt. Bei der abschließenden Abstimmung im Abgeordnetenhaus votierte eine deutliche Mehrheit von 202 Abgeordneten für das entsprechende Gesetz. 141 Abgeordnete der konservativen und rechte Parteien stimmten dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich.
Mit dem Gesetz können Menschen mit einer schweren und unheilbaren Krankheit oder chronischen, stark einschränkenden Schmerzen auf ausdrücklichen Wunsch Sterbehilfe erhalten, um "unerträgliches Leid" zu vermeiden.
Erlaubt ist dem Gesetz zufolge sowohl die bewusste Herbeiführung des Todes durch medizinisches Personal als auch Unterstützung dabei, wenn Sterbewillige ihrem Leben selbst ein Ende setzen wollen.
Bischofskonferenz: "Form von Mord"
Mit diesem Gesetz "kommen wir einer humaneren und gerechteren Gesellschaft näher", sagte die sozialistische Gesundheitsministerin Carolina Darias mit Verweis auf "die Menschen, die sich in einer Situation großen Leids befinden, und ihre Familien".
Von konservativen Parteien sowie der katholischen Kirche wird das Gesetz vehement abgelehnt. "Sterbehilfe ist immer eine Form von Mord, weil es bedeutet, dass ein Mensch am Tod eines anderen beteiligt ist", erklärte die spanische Bischofskonferenz. "Das Leben kann nicht in die Hände der Behörden gelegt werden", sagte Lourdes Méndez Monasterio, Abgeordnete der rechtspopulistischen Vox-Partei, die bereits angekündigt hat, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
Jahrzehntelanger Diskurs um Sterbehilfe
Der Gesetzentwurf war von der sozialistischen Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez eingebracht worden. Die Neuregelung erfolgte nach einer langen Auseinandersetzung um erschütternde Schicksale, darunter der Fall von Ramón Sampedro, der nach einem Badeunfall vom Hals abwärts gelähmt war und jahrelang vergeblich vor der spanischen Justiz um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod kämpfte. Seinem Schicksal wurde mit dem Oscar-prämierten Film "Das Meer in mir" von 2004 ein Denkmal gesetzt.
Javier Bardem als Ramón Sampedro, dessen Schicksal die Diskussion um Sterbehilfe befeuerte
"Heute sind wir ein Land, das menschlicher, gerechter und freier ist", erklärte Regierungschef Sánchez auf Twitter. Das von vielen geforderte Recht, "würdig sterben" zu dürfen, sei in Spanien "endlich Wirklichkeit geworden", erklärte er kurz nach dem Parlamentsvotum.
"Sterbe-Tourismus" soll verhindert werden
Das Gesetz soll im Juni in Kraft treten. Sterbewillige müssen spanische Staatsbürger sein oder in dem Land wohnen. Den entsprechenden Antrag müssen sie schriftlich und "bei vollem Bewusstsein" stellen und nach zwei Wochen bekräftigen. Der Antrag muss dann von zwei Ärzten und anschließend noch von einer Kommission genehmigt werden, bevor die Sterbehilfe erfolgen kann. Gesundheitspersonal, das die Sterbehilfe nicht ausführen will, darf die Beteiligung unter Berufung auf "Gewissensgründe" verweigern.
In Europa ist Spanien damit das vierte Land nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist. In der Schweiz ist sie indirekt möglich und Beihilfe zum Selbstmord straffrei. Das Parlament in Portugal hatte Ende Januar für eine Legalisierung der Sterbehilfe gestimmt, das Verfassungsgericht fordert jedoch Nachbesserungen an dem Gesetz.