EuGH-Generalanwalt nennt Datenschutz in den USA unzureichend Datenabkommen mit den USA vor dem Aus?
Durch einen Gerichtsstreit um den Datenschutz bei Facebook könnte jetzt das Abkommen zur Übermittlung von Daten in die USA kippen. Der EuGH-Generalanwalt befand, der Datenschutz in den USA sei ungenügend - eine Entscheidung der EU-Kommission steht damit auf der Kippe.
Daten von EU-Bürgern sind auf Servern in den USA nicht sicher. Das ist die Einschätzung des Generalanwaltes des europäischen Gerichtshofes, Yves Bot. Damit widerspricht er einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, dass ein Drittland wie die USA ein ausreichendes Schutzniveau für persönliche Daten bietet - und bringt damit auch das zur Unterschrift anstehende Datenschutzabkommen mit den USA ins Wanken.
Diese Entscheidung der EU-Kommission sollte nach Meinung Bots für ungültig erklärt werden. Es gebe keinen ausreichenden Rechtsschutz für EU-Bürger, wenn deren personenbezogene Daten von Firmen wie Facebook und Google gesammelt würden. Der EuGH folgt bei seinen Entscheidungen oft der Einschätzung des Generalanwaltes.
Daten in den USA nicht genügend geschützt
Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems hatte gegen das Sammeln seiner Daten von Facebook geklagt, nachdem 2013 die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über NSA-Spähaktionen öffentlich wurden. Schrems hatte sich 2013 bei der irischen Datenschutzbehörde - dort hat Facebook in Europa seinen Sitz - darüber beschwert, dass seine Daten in den USA nicht genügend vor staatlicher Überwachung geschützt seien.
Die irischen Datenschützer lehnten Schrems Beschwerde unter anderem mit Verweis auf die Entscheidung der EU-Kommission von 2000 ab. Nun wollte das zuständige irische Gericht vom EuGH wissen, ob sie sich auf die Entscheidung der EU-Kommission berufen durften oder ob sie selbst hätten ermitteln müssen.
Aus für EU-Datenschutz-Abkommen?
Die Einschätzung von EuGH-Generalanwalt Bot kommt für die EU-Kommission zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Die EU hat in den vergangenen Jahren das Datenschutz-Abkommen mit den USA neu verhandelt. Es fußt auf der Annahme, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutzniveau besteht.
Nach dem verhandelten Datenschutzabkommen dürfen EU-Bürger in den USA klagen, wenn sie ihre persönlichen Daten in den USA missbraucht sehen. Bei dem Abkommen geht es um Daten, die im Zuge des Anti-Terrorkampfes zwischen den Justizbehörden der EU-Länder und den USA ausgetauscht werden.