Angekündigt für April 2013 Flüssigkeiten dürfen bald wieder ins Handgepäck
Für Fluggäste ist es ein notorisches Ärgernis: Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegen strengen Auflagen. Vor der Sicherheitskontrolle wird hektisch ausgetrunken oder entsorgt, was nicht regelkonform mitgenommen werden kann. Ab 2013 soll sich das ändern: Die EU will Getränke und Kosmetika freigeben.
Fluggäste dürfen von April 2013 an wieder Getränke sowie Deo und Shampoo mit durch die Sicherheitskontrollen am Flughafen nehmen. Das seit 2006 geltende Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck wird die EU zu diesem Zeitpunkt aufheben, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte.
Ursprünglich sollte das Flüssigkeiten-Verbot für Handgepäck schon im April 2010 enden. "Die Übergangsfrist bis 2013 ist nötig, damit auf allen EU-Flughäfen Geräte für die Kontrolle installiert werden können", teilte die Kommission mit. Bis dahin müssten die Airports in der EU über Kontrollgeräte verfügen, die zuverlässig zwischen Flüssigsprengstoff und harmlosen Substanzen wie Zahnpasta unterscheiden könnten.
Erlaubt im Handgepäck sind momentan 100 ml pro Behälter - und nicht mehr als in einen Liter-Beutel passt.
Gelockerte Bestimmungen
Schon seit April dieses Jahres hat die EU Bestimmungen für Duty-Free-Einkäufe außerhalb der EU gelockert. Wer Alkohol oder Parfüm in einem Nicht-EU-Land eingekauft hat, darf seine Einkäufe behalten - vorausgesetzt, sie sind in einer Klarsichttüte verschweißt.
Die Sicherheitsvorschriften waren im November 2006 eingeführt worden. Die EU reagierte damit auf Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden, wonach Terrorverdächtige im Sommer 2006 Anschläge mit Flüssigsprengstoff auf Transatlantikflüge planten.
Seit November 2006 dürfen Flüssigkeiten bei Flugreisen nur noch in geringen Mengen im Handgepäck mitgenommen werden:
- Im Handgepäck sind nur noch Behältnisse mit maximal 100 Millilitern Flüssigkeit erlaubt. Neben Wasser, Getränken, Sirup und Suppen zählen auch flüssige Stoffe wie Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotionen, Öle und Cremes sowie Zahnpasta dazu.
- Alle Behältnisse müssen in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (etwa Gummiband) ist nicht gestattet. Pro Fluggast ist nur ein Beutel zulässig.
- Fluggäste müssen die Flüssigkeiten aus dem Handgepäck nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle übergeben.
- Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstände müssen vor der Röntgenkontrolle ausgepackt werden, sie werden getrennt durchleuchtet.
- Babynahrung, Medikamente oder Diabetiker-Säfte dürfen weiterhin mit an Bord genommen werden. Allerdings muss die Notwendigkeit dieser Produkte auf Verlangen glaubhaft gemacht werden, etwa mittels eines ärztlichen Attests.
- Hinter den Kontrollstellen an EU-Flughäfen oder an Bord von Maschinen europäischer Airlines dürfen nach wie vor Flüssigkeiten wie Getränke oder Parfüms gekauft werden.