Vorlage der EU-Kommission EU will Fluggästen zu ihrem Recht verhelfen
Bislang bestehen viele Rechte von Fluggästen nur auf dem Papier. Denn die Fluggesellschaften nutzen vage Gesetzestexte, um sich um Zahlungen zu drücken. Das will die EU-Kommission nun mit klaren Vorgaben ändern. Doch Verbraucherschützer bemängeln die nächsten Schlupflöcher.
Von Andreas Reuter, HR-Hörfunkstudio Brüssel
Mehr Rechte für Flug-Passagiere - EU-Verkehrskommissar Siim Kallas gibt zu: Da handelt er durchaus im eigenen Interesse. "Ich hasse es, wenn ich am Flughafen festsitze", sagte er, "und wenn man in den Ferien eine Familie dabei hat, dann wird das schnell zum Alptraum." Darum sei es auch so wichtig, dass Passagierrechte nicht nur auf dem Papier stünden, so Kallas.
Die Selbstkritik ist nicht zu überhören. In der EU gibt es viele Regeln und Gesetze, was die Rechte der Fluggäste angeht. Aber vieles ist so vage oder unklar, dass die Airlines immer wieder versuchen sich rauszureden - und im Zweifel nicht zu zahlen.
Fluglinien sollen bei Pilotenstreik zahlen
Nun aber will die EU Abhilfe schaffen. Vieles soll klarer gefasst werden, zum Beispiel: Was genau sind eigentlich die ominösen "außergewöhnliche Umstände", unter denen eine Airline um eine Entschädigung herumkommt. Antwort: Naturkatastrophen und Fluglotsenstreiks, das sind außergewöhnliche Umstände - ein Defekt am Flugzeug oder ein Streik von Piloten oder Stewardessen dagegen nicht. Das hat die Fluglinie zu verantworten, also muss sie zahlen.
Aber es sollen auch Gesetzeslücken geschlossen werden. Kallas nennt ein Beispiel: Wenn Passagiere wegen Verspätungen auf dem Flugfeld im Flugzeug festsitzen, müsse die Airline eine Versorgung sicherstellen. Nach fünf Stunden Wartezeit müsse die Fluglinie die Passagiere zurück zum Terminal bringen, so Kallas.
Fünf Stunden eingepfercht in einem Flugzeug warten, das nicht abhebt. Manchem mag diese Frist etwas lang vorkommen. Der Verband der europäischen Verbraucherschützer findet es zwar im Prinzip richtig, dass die Rechte der Passagiere klarer gefasst werden sollen.
Aber zugleich beklagt der Verband, dass die Kommission den Airlines in mancherlei Hinsicht auch entgegenkommen will. Geschäftsführerin Monique Goyens kritisiert: "Wenn Sie als Passagier festsitzen, dann soll die Airline nur noch verpflichtet sein, sie für drei Tage im Hotel unterzubringen." Diese Frist sei zu kurz. "Man sollte Ihnen als Passagier prinzipiell so lange helfen müssen, wie das Problem nicht gelöst ist", so Europas erste Verbraucherschützerin Goyens.
Parlament und EU-Staaten müssen noch zustimmen
Der Vorschlag der EU-Kommission muss noch vom Parlament und dem Ministerrat beraten werden. Nun also schlägt die Stunde der Lobbyisten. Fluglinien werden versuchen, die Vorschriften noch abzumildern. Und die Verbraucherschützer werden darauf dringen, sie zu verschärfen. Im Interesse der Passagiere.