Internationaler Strafgerichtshof Auch Gambia will raus
Nach Burundi und Südafrika will auch Gambia aus dem Internationalen Strafgerichtshof austreten. Die Regierung des westafrikanischen Staats wirft dem Gericht in Den Haag die einseitige "Verfolgung von Menschen mit dunkler Hautfarbe, insbesondere von Afrikanern" vor.
Das westafrikanische Land Gambia hat seinen Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag erklärt. Das Gericht sei faktisch ein internationales Gericht der Weißen zur Verfolgung farbiger Menschen, besonders von Afrikanern, begründete Informationsminister Sheriff Bojang die Entscheidung im staatlichen Fernsehen. Die Kriegsverbrechen westlicher Politiker ignoriere das Gericht hingegen völlig, beklagte der Minister. Die Entscheidung ist auch deshalb bemerkenswert, weil die IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia stammt.
Nichtregierungsorganisationen werfen der Regierung Gambias regelmäßig schwere Verletzungen der Menschenrechte vor. Präsident Yahya Jammeh, der 1994 durch einen Putsch an die Macht kam, regiert das kleine Land mit harter Hand. Ihm wurde mehrfach vorgeworfen, politische Gegner verschwinden zu lassen.
Südafrika - vom Unterstützer zum Gegner des IStGH
Zuvor hatte sich Südafrika, einst unter Expräsident Nelson Mandela ein vehementer Unterstützer des IStGH, von dem Strafgerichtshof abgewendet und UN-Generalsekretär Ban Ki Moon formal darüber informiert. Hintergrund ist ein Streit über den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir, der vom IStGH wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen in der Krisenregion Darfur per internationalem Haftbefehl gesucht wird. Al-Bashir hatte im vergangenen Jahr Südafrika besucht. Als Unterzeichner des Rom-Statuts zur Einrichtung des Gerichtshofs hätte Südafrika Al-Bashir eigentlich verhaften lassen müssen.
Als erstes Land hatte Burundi seinen Austritt aus dem IStGH angekündigt, Präsident Pierre Nkurunziza unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz. Der IStGH hatte im April nach Unruhen im Zuge von dessen Wiederwahl Ermittlungen angekündigt. Auch Namibia und Kenia schließen einen solchen Schritt nicht aus. Mehrere afrikanische Länder werfen dem IStGH eine postkoloniale Voreingenommenheit gegenüber Anführern des Kontinents vor.
Neun der bislang zehn Ermittlungen des IStGH betrafen afrikanische Länder, eine Georgien. Der IStGH ahndet seit 2002 schwerste Vergehen im Rahmen des Völkerstrafrechts, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Anm. der Redaktion: Im Ursprungstext stand das Wort "Kriegsverbrechen" im ersten Absatz des Textes in Anführungszeichen. Inzwischen sind wir zu der Verwendung des Wortes ohne Anführungszeichen übergegangen.