Weiter in der EU erlaubt Klonfleisch und -milch ohne Kennzeichnung
Viele Verbraucher wollen kein Klonfleisch essen und keine Klonmilch trinken. Doch im Supermarkt können sie nichts erkennen. Und das wird so bleiben: Eine Kennzeichnung wird es vorerst nicht geben, nachdem EU-Verhandlungen zum Thema trotz einer elfstündigen Marathonsitzung endgültig scheiterten.
Europas Verbraucher können auch künftig nicht erkennen, ob Fleisch oder Milch von den Nachfahren geklonter Tiere stammt. Solche Produkte müssen in Supermärkten nach wie vor nicht gekennzeichnet werden. Die Verhandlungen über eine neue EU-Regelung, die ein Verkaufsverbot und eine Kennzeichnung bei der Vermarktung von Klonfleisch möglich gemacht hätte, scheiterte nach elfstündigen Gesprächen in der vergangenen Nacht.
Das Parlament konnte sich mit seinen weitreichenden Forderungen nicht gegen den Widerstand einiger EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, und Europäischer Kommission durchsetzen. Somit bleibt es bei der gegenwärtigen Rechtslage, die kein Verbot vorsieht.
Steaks, Schnitzel und Käse von Klontiernachkommen landen weiter bei den Verbrauchern, ohne dass diese davon erfahren - es gibt dafür keine Zulassungspflicht. Eine Gewähr für klonfreies Fleisch dürften am ehesten anerkannte Bio-Siegel sein.
Keine verlässlichen Daten
Klonen ist in der EU erlaubt. Geklonte Tiere selbst werden in der EU nicht zu Lebensmitteln verarbeitet. Es kann jedoch sein, dass sich Produkte von Klontiernachfahren, die mit Bullensperma aus den USA oder Lateinamerika gezeugt wurden, im Handel befinden. Genaue Zahlen gibt es nicht.
Kritik auch an der Bundesregierung
Bei den seit Wochen andauernden zähen Verhandlungen waren sich die Vertreter von Parlament und EU-Staaten zwar darin einig, dass der Handel mit Fleisch und Milch von Klontieren selbst verboten werden soll. Die Parlamentarier hatten zunächst aber ein umfassendes Verbot auch für Fleisch, Fleischprodukte und Milch der Klonnachfahren gefordert. Gegner eines solchen Verbots argumentierten allerdings unter anderem, dies könnte zu einem weiteren Handelstreit mit den USA führen, wo Klonfleisch bereits zugelassen ist.
Nicht einmal eine Minimal-Lösung
Angesichts der unnachgiebigen Haltung Deutschlands und mehrerer anderer Länder schlug die Delegation des Parlaments zuletzt als Minimal-Kompromiss eine sofortige Kennzeichnungspflicht zumindest für Rindfleisch vor. Dies wäre leicht umzusetzen gewesen, weil es für Rindfleisch bereits eine detaillierte Kennzeichnungspflicht gebe, erläuterte der CDU-Abgeordnete Peter Liese. Doch selbst diese Minimallösung habe der Rat mehrheitlich abgelehnt. "Offensichtlich sollen die Verbraucher Klonfleisch essen, ohne dies zu erfahren." Der Rat habe lediglich vorgeschlagen, die Frage in zwei Jahren erneut zu prüfen. "Damit wäre alles auf den Sanktnimmerleinstag verschoben worden".