Hintergrund

EU-Pläne zur Vorratsdatenspeicherung Wer will was speichern und warum?

Stand: 23.02.2006 21:10 Uhr

Mit Telefon- und Verbindungsdaten könnten nach Ansicht der EU Terroristen und Verbrecher überführt werden - deshalb müssen sie mindestens zwei Jahre lang gespeichert werden. Datenschützer warnen dagegen vor dem Überwachungsstaat, der alle EU-Bürger unter Generalverdacht stellt. tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Von Fiete Stegers, tagesschau.de

Warum beschäftigt sich die EU mit der Überwachung und Speicherung von Telefon- und Internet-Daten?

Auslöser ist die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, verlangen Innenpolitiker die Speicherung der Verbindungsdaten, so dass Polizei und Staatsanwaltschaft darauf zugreifen können. Schon kurz nach dem 11. September hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen. Auch die EU-Kommission forderte eine entsprechende Regelung.

Es gab immer wieder Berichte über Entschlüsse zur Vorratsdatenspeicherung. Ist das Thema nicht längst durch?

Nicht ganz. Jahrelang gab es zwar verschiedene Entwürfe und Vorschläge unterschiedlicher EU-Institutionen, aber noch keinen Entschluss. Das EU-Parlament wies einen ersten Vorschlag des Ministerrates mehrfach zurück. Im Dezember 2005 verabschiedete das Parlament jedoch eine Richtlinie, die dem Entwurf des Rates in den allermeisten Punkten entgegen kam. Im Februar 2006 stimmten auch die Minister zu. Je nach Ausgang kann die Richtlinie später auch noch modifiziert und von den EU-Mitgliedsländern für sich ausgelegt werden. In jedem Fall wird die Umsetzung nun die nationalen Parlamente beschäftigen - und bei Klagen auch die Gerichte.

Wie ist die Rechtslage in der EU bisher?

Je nach Land gelten sehr unterschiedliche nationale Regelungen. In Deutschland müssen Telekommunikationsanbieter die Daten nach Beenden der Verbindung eigentlich unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen sie zu Abrechnungszwecken. Dies führt in der Praxis dazu, dass deutsche Telefonanbieter Verbindungsdaten durchaus eine Zeit speichern.

Wer ist für die Vorratsdatenspeicherung?

Auf der Ebene der EU-Mitgliedsländer wurde der erste konkrete Vorschlag 2004 von Großbritannien, Irland, Schweden und Frankreich eingebracht. Großbritanniens Innenminister Charles Clarke machte während der britischen Ratspräsidentschaft kräftig Druck für die Umsetzung. Aber auch die Creative Media and Business Alliance, eine Lobbygruppe der Musikindustrie, hat sich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen: Sie hofft offenbar, die Daten auch für die Verfolgung von Schwarzkopierern und Tauschbörsenbetreibern nutzen zu können.

Was sagen die Kritiker?

Sie haben zwei Hauptargumente: Die 450 Millionen EU-Bürger dürften nicht durch eine generelle Speicherung ihrer Verbindungsdaten unter Pauschalverdacht als Terroristen oder Kriminelle gestellt werden. Außerdem müsse die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden, sprich, keine allgemeine Überwachung für einen relativ geringen Nutzen eingeführt werden. Entsprechend äußerten sich etwa die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsländer. Besonders kritische Gegner sehen einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat. Unzufrieden mit den meisten Vorschlägen zur Vorratsdatenspeicherung sind auch Provider- und andere Internet-Firmen: Sie sehen durch den Aufwand für die Datenspeicherung deutliche höhere Kosten auf sich zu kommen.

Was wird genau gespeichert?

In erster Linie geht es um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Aus welcher Mobilfunk-Zelle hat ein Teilnehmer telefoniert? Einige Datenschützer mahnen aber an, dass sich von dem einen sehr schnell auf das andere schließen lässt und sich bei SMS Verbindungsdaten und Inhalt der Nachricht aus technischen Gründen sich gar nicht trennen lassen.

Welche Entwürfe standen zur Debatte?

Der Rat der EU-Justizminister wollte, dass die Verbindungsdaten zwischen sechs und 24 Monaten aufbewahrt werden (auf Antrag der Mitgliedsländer auch länger). Das Europäische Parlament hatte unter Federführung des deutschen Abgeordneten Alexander Alvaro (FDP) einen deutlich abgeschwächten Kompromissvorschlag ausgearbeitet, der sich für eine Speicherdauer zwischen sechs und zwölf Monaten aus sprach. Wichtigster Unterschied zum Ratsvorschlag: Die Daten sollten nur bei Ermittlungen in Sachen Terrorismus und Organisierte Kriminalität genutzt werden dürfen. Dafür hatten die Parlamentarier einen genauen Katalog aufgestellt. Außerdem wollen sie eine endgültige Regelung der gesamten Angelegenheit, über die nicht hinausgegangen werden soll.

Alvaros Vorschlag wurde jedoch von den großen Fraktionen, EVP und Sozialisten, in der Abstimmung gekippt. Verabschiedet wurde damit ein Entwurf, der im Prinzip dem des Ministerrates entsprach. Wenn bei erfolglosen Anrufen oder Internetverbindungen entstehen, werden diese auch gespeichert. Die "schweren Straftaten", bei denen die Daten verwendet werden dürfen, definieren die Mitgliedsländer jeweils für sich. Auch ob Internetfirmen eine Kostenerstattung für die Speicherung erhalten, bleibt ihnen überlassen. Die Regelung soll nach drei Jahren von Rat und Parlament überprüft werden.

Was passiert nun in Deutschland?

Die rot-grüne Bundesregierung hat unter den EU-Staaten eine eher zurückhaltende Rolle gespielt. Während sich der alte Bundestag in der Vergangenheit mit einer deutlichen Mehrheit gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, begrüßte nun die schwarz-rote Mehrheit die Brüsseler Richtlinie. In ihrem Antrag forderten sie die Bundesregierung zwar auf, nur die Mindestanforderungen zur Speicherung umzusetzen und verlangten außerdem eine Kostenerstattung für Internetunternehmen. Die Speicherung laut Antrag soll aber nicht nur für bei besonders schweren, sondern auch "mittels Telekommunikations begangener Straftaten" genutzt werden.

Bundesjustizministerin Zypries hatte bereits angekündigt, sich an der Mindestspeicherdauer von sechs Monaten orientieren. Für die Umsetzung der Richtlinie bleibt Deutschland Zeit bis Oktober 2007.

Wird es Klagen gegen einen Beschluss geben?

Wahrscheinlich ja. Der irische Justizminister Michael McDowell kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. Deutsche Kläger könnten mit einem Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung argumentieren. Parlamentsberichterstatter Alvaro sieht außerdem eine Handhabe für kleinere Unternehmen: Sie könnten die Richtlinie als Verstoß gegen die Gewerbefreiheit darstellen, weil die Speicherung für sie erhebliche Mehrkosten bedeutete.

Gibt es eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz empfiehlt die "Quick Freeze“-Methode: Statt generell Daten zu protokollieren, sollten die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, ab einem bestimmten Verdachtsmoment speichern zu lassen. So wird es schon bisher teilweise gemacht. Vielen Innenministern reicht das aber nicht.