Harte Bedingungen für Rumänien und Bulgarien EU-Kommission im Prinzip für Beitritte
Bulgarien und Rumänien haben von der EU-Kommission grünes Licht für den pünktlichen Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 bekommen. Die Entscheidung der EU-Kommission ist aber an strenge Bedingungen geknüpft: Misswirtschaft und Korruption müssen entschieden bekämpft werden.
Bulgarien und Rumänien dürfen im Januar 2007 der Europäischen Union beitreten, allerdings nur unter strengen Auflagen. Die EU-Kommission drohte erstmals in der Geschichte der EU- Erweiterung den Mitgliedern Nummer 26 und 27 massiv mit der Anwendung von Schutzklauseln, falls beide Staaten nicht noch erhebliche Fortschritte bei der Anpassung an EU-Standards machen. Dabei geht es vor allem um die Bekämpfung der Korruption, den Aufbau einer unabhängigen Justiz und die Schaffung funktionierender Behörden. Mit Schutzklauseln würden die Rechte der beiden Neu-Mitglieder eingeschränkt.
Keine neuen Beitritte mehr
"Der Beitritt stellt eine historische Leistung dar", sagte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso vor dem Europaparlament in Straßburg. Er bekräftigte zugleich, neue Erweiterungen seien erst möglich, wenn die EU-Regierungen einen Ausweg aus der Verfassungskrise gefunden hätten. Ähnlich hatten sich zuvor bereits die EU-Parlamentarier Martin Schulz von der Sozialistischen Fraktion und der CDU-Politiker Elmar Brok geäußert.
Zum Zeitpunkt des Beitritts werde die Kommission eine Reihe von "Begleitmaßnahmen" ergreifen, falls dies wegen weiterhin bestehender Mängel nötig sei. Erstmals sollen zwei Beitrittsländer verpflichtet werden, ab März 2007 regelmäßig Bericht über den Erfolg ihrer Reformbemühungen zu erstatten.
Neue Mitglieder müssen dicke Kröten schlucken
Die Kommission drohte mit einer Kürzung der Agrarsubventionen um 25 Prozent, falls es Sofia und Bukarest nach wie vor nicht gelinge, eine Behörde zu schaffen, die die EU-Gelder kontrollierbar auszahlt.
Wenn das Veterinärwesen nicht drastisch verbessert werde, dürften Bulgarien und Rumänien bestimmte Agrarprodukte nicht exportieren. Sollten beide Staaten die Rechtsvorschriften über den EU-Binnenmarkt nicht voll umsetzen, so drohen "geeignete Schutzmaßnahmen" beim freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie der Freizügigkeit von Personen.
Beide Länder haben nach Ansicht von EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn "beachtlichen Wandel zu Stande gebracht, der ein Lob verdient". Dies gelte auch für die Bekämpfung der Korruption und für den Aufbau einer unabhängigen Justiz - obwohl noch viel zu tun bleibe. Kämen die nötigen Reformen nicht, so drohte die Kommission an, die Justiz-Zusammenarbeit auszusetzen und beispielsweise keine Urteile der Neu-Mitglieder anzuerkennen. Bulgarien wurde gemahnt, die Geldwäsche stärker zu bekämpfen. Außerdem seien in Bulgarien die Unzulänglichkeiten in der Luftfahrt bei Wartung, Flugbetrieb und Erteilung von Genehmigungen für Flugpersonal so groß, dass die Kommission sich vorbehalten müsse, "den Zugang des Landes zum internationalen Flugverkehr zu beschränken".
Nach der Empfehlung der Kommission müssen nun die 25 EU- Regierungen entscheiden.