Entscheidung am EuGH Polnischer Urwald muss bleiben
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die massive Abholzung in einem polnischen Urwald nicht rechtens ist. Umweltschützer hatten den Fall vor Gericht gebracht.
Die polnische Regierung hat mit der umfangreichen Abholzung in einem polnischen Urwald gegen Umweltgesetze verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. In dem Urteil heißt es, dass mit der Abholzung des Waldes Polen nicht seiner Verpflichtung nachgekommen sei, Natur von "besonderem Interesse" zu schützen.
Damit entsprach der Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission gegen Polen in vollem Umfang. Ein Sprecher des polnischen Umweltministeriums erklärte, das Urteil des höchsten EU-Gerichts werde respektiert.
Umweltschützer waren vor Gericht gezogen
Polen hatte die Abholzung des Waldes damit begründet, einen Käferbefall eindämmen zu wollen. Umweltschützer waren im vergangenen Jahr vor Gericht gezogen. Sie hatten argumentiert, dass die Abholzung seltene Tiere und Pflanzen zerstören würde.
Laut Urteil wurde im polnischen Bewirtschaftungsplan von 2015 nicht der Borkenkäfer als potenzielle Gefahr für das Naturschutzgebiet benannt, "sondern die Entfernung von ihm befallener hundertjähriger Fichten und Kiefern". Der EuGH kam deshalb zu dem Schluss, dass die großflächigen Abholzungen "zwangsläufig zur Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten" streng geschützter Käfer führen.
Ursprünglichstes und artenreichstes Waldgebiet
Der Bielowieza-Urwald gehört zu den ursprünglichsten und artenreichsten Waldgebieten im europäischen Flachland. Er erstreckt sich beidseits der polnisch-weißrussischen Grenze. Auf polnischer Seite steht ein kleinerer Teil des Waldes unter Naturschutz. Im größeren Teil sind Fällarbeiten bereits länger erlaubt.
Die nationalkonservative Regierung hatte allerdings bereits 2016 die zum Einschlag freigegebene Menge verdreifacht. Nach Auffassung der EU-Kommission handelt es sich um einen der am besten erhaltenen Naturwälder Europas.
Abgeholzte Bäume liegen auf dem Waldboden des Nationalparks in Polen.
Urwald-Streit ist Teil eines größeren Konflikts
Bereits im vergangenen Jahr hatte der EuGH unter Strafandrohung einen einstweiligen Stopp der Fällarbeiten angeordnet. Gemäß der EU-Naturschutz-Richtlinie sind Mitglieder der Staatengemeinschaft verpflichtet, Maßnahmen zum Erhalt von Schutzgebieten zu treffen.
Der Streit um den Urwald ist Teil eines größeren Konflikts zwischen der EU-Kommission und dem größten osteuropäischen EU-Mitglied Polen - insbesondere der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit