Gerichtsentscheidung EU muss Anti-TTIP-Initiative zulassen
Die Bürgerinitiative "Stop TTIP" hat einen Sieg vor dem EU-Gericht errungen: Die EU-Kommission muss ihre offizielle Registrierung zulassen. Das Urteil stärkt Bürgerinitiativen allgemein den Rücken, die sich kritisch mit EU-Projekten auseinandersetzen.
Auch wenn die Gespräche zwischen der EU und den USA über ein Freihandelsabkommen derzeit auf Eis liegen - für Schlagzeilen sorgt das Thema TTIP auch weiterhin: Mit Hilfe ihrer Kampagne "Stop TTIP" versuchten Bürgerrechtler von Anfang an, das Abkommen zu verhindern.
Inhaltlich lag die Initiative also mit der EU-Kommission ohnehin über Kreuz, seit mehr als zweieinhalb Jahren streiten sie sich auch vor Gericht. Und zwar um die Frage, ob die Kampagne offiziell als Bürgerinitiative hätte anerkannt werden müssen. Ja, hätte sie, entschied nun das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg und widersprach damit der EU-Kommission, die genau das verweigert hatte.
Ein Urteil, das durchaus bedeutsam für die Zukunft ist, denn mit der offiziellen Anerkennung geht auch das Recht einher, der Gesetzgebung Themen vorzuschlagen. Die Richter stärken damit auch ganz allgemein Bürgerinitiativen den Rücken, die sich kritisch mit EU-Projekten auseinandersetzen. Von einem "guten Tag für die Demokratie in Europa" spricht in einer ersten Reaktion Michael Efler, der federführend mit dem Versuch befasst war, "Stop TTIP" offiziell zu registrieren.
TTIP - wann und wie?
Dass die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das Handelsabkommen auf Eis liegen, dürfte der vor allem der US-Präsidentschaftswahl geschuldet sein: In einer seiner ersten Amtshandlungen hatte US-Präsident Donald Trump ein anderes Handelsabkommen, nämlich das Transpazifische (TPP), gekündigt. Und von EU-Seite hatte der Stabschef von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kürzlich erklärt: Sollte es zu neuen Gesprächen mit den USA kommen, dann werde das zu schließende Abkommen sicher nicht mehr TTIP heißen.