Nach EuGH-Urteil Ungarn will Transitzonen schließen
Das EuGH-Urteil zu den ungarischen Transitzonen hat Folgen: Die rechtsnationale Regierung will die umstrittene Unterbringung für Asylbewerber abschaffen. Sie sei eine unzulässige Haft, hatten die Richter geurteilt.
Ungarn hat die Schließung seiner umstrittenen Transitzonen zur Unterbringung von Asylbewerbern angekündigt. Damit folge die Regierung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sagte Kanzleramtsminister Gergely Gulyas.
Die Transitzone sei "eine Lösung gewesen, die Ungarns Grenzen geschützt hat", sagte Gulyas. Das Urteil des EuGH sei "bedauerlich", doch da Ungarn es befolgen müsse, sei die Schließung unvermeidlich. Die 280 Insassen seien vergangene Nacht in andere Unterkünfte verlegt worden.
Viktor Orban hatte unmittelbar nach dem Luxemburger Urteil noch dessen mögliche Missachtung in Aussicht gestellt.
Asylbewerber müssen in Ungarn bislang in einer von zwei Transitzonen unmittelbar an der Grenze zu Serbien den Ausgang des Verfahrens abwarten. Die Camps sind umzäunt und bewacht. Teilweise verbringen die Menschen dort Monate.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hatte andeutet, sein Land könnte das Urteil missachten. Der Richterspruch ziele darauf ab, den EU-Mitgliedsländern gegen ihren Willen Migranten aufzuzwingen, sagte er im staatlichen Rundfunk. "Aber man wird uns nicht austricksen", fügte er hinzu. Im Zweifelsfall habe die ungarische Verfassung Vorrang vor dem EuGH-Urteil.
Laut EuGH-Urteil unzulässige Haft
Der EuGH hatte die Unterbringung von Asylbewerbern in den Containerlagern vergangene Woche als unzulässige Haft eingestuft. Die Menschen könnten "die Transitzone aus eigenen Stücken rechtmäßig in keine Richtung verlassen". Die Rückkehr nach Serbien sei ihnen ebenfalls unmöglich, weil die dortigen Behörden dies als rechtswidrig ansähen und die Menschen deshalb mit Sanktionen rechnen müssten. Außerdem könnten sie dadurch jede Aussicht auf Anerkennung in Ungarn verlieren. Die Regierung in Budapest argumentierte hingegen, die Menschen hielten sich freiwillig in den Lagern auf.
Laut EU-Recht dürften Asylbewerbern nicht nur deshalb inhaftiert werden, weil sie nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können, erklärte der EuGH. Die EU-Länder könnten sie zwar zwingen, in der Grenzregion zu bleiben, bis ihr Asylantrag bearbeitet sei. Dies dürfe aber maximal vier Wochen dauern, stellte der EuGH klar.
Wenn bis dahin keine Entscheidung über den Asylantrag getroffen werden könne, müsse Schutzsuchenden die Einreise gestattet werden.
Mit Informationen von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsredaktion