Mahnschreiben der EU-Kommission Deutschland soll Asylgesetze verletzt haben
Die EU-Kommission geht gegen 19 Mitgliedsstaaten wegen Verstößen gegen die europäischen Asylgesetze vor. Deutschland soll Richtlinien zu Asylverfahren und zur Aufnahme von Asylbewerbern nicht hinreichend beachtet haben.
Konkretere Angaben zu den Versäumnissen der Bundesregierung machte die Kommission zunächst nicht. Fest steht: Nicht nur Deutschland soll bei der Aufnahme und den Verfahren von Asylbewerbern gegen EU-Recht verstoßen haben. Mehr als 40 neue Verfahren gegen insgesamt 19 Mitgliedsstaaten, unter anderem gegen Frankreich, Ungarn und Griechenland, wurden eröffnet. Die jeweiligen Regierungen erhalten jetzt ein Mahnschreiben aus Brüssel. Sie haben zwei Monate Zeit, um darauf zu antworten und die Umsetzung der EU-Vorgaben voranzutreiben. Geschieht das nicht oder nur unzureichend, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Zeitgemäße Richtlinien?
Insgesamt laufen damit europaweit 75 Verfahren dieser Art. Der Europäische Gerichtshof kann in letzter Instanz empfindliche Strafen gegen die beschuldigten Staaten verhängen. Gleichzeitig ist ungewiss, ob und in welcher Form die EU-Regelungen zur Asylpolitik den rasant gestiegenen Flüchtlingszahlen gewachsen sind.
Bulgarien und Spanien unter Druck
Nur fünf der 28 Mitgliedsstaaten hätten die Richtlinien konsequent umgesetzt, so Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission. An Bulgarien und Spanien wurden gar schon sogenannte begründete Stellungnahmen verschickt - der letzte Schritt vor dem Gang zum EuGH. Spanien liegt im europäischen Vergleich bei der Aufnahme von Flüchtlingen, relativ zur Bevölkerungszahl, auf den hinteren Plätzen. Bulgarien hat die Militärpräsenz an seinen Grenzen zuletzt deutlich verstärkt.