Waffenlieferung in den Nordirak Wann muss der Bundestag zustimmen?
Deutschland will Waffen an die Kurden im Nordirak liefern. Braucht die Regierung dafür die Zustimmung des Bundestags? Wann darf sie alleine entscheiden? Und wer schickt eigentlich sonst noch Waffen? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wann müsste der Bundestag auf jeden Fall zustimmen?
Der Bundestag hat das letzte Wort darüber, ob bewaffnete deutsche Truppen in einen Auslandseinsatz geschickt werden. Ohne parlamentarische Zustimmung darf es solche Einsätze nicht geben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 1994 entschieden. Die Details sind seit 2004 im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt. Die Bundesregierung muss die Zustimmung zu einem Auslandseinsatz beim Bundestag beantragen und dabei unter anderem über Einsatzauftrag, die Zahl und die Fähigkeiten der eingesetzten Soldaten, die Einsatzdauer und die Kosten informieren.
Heißt das, dass die Regierung Waffen ohne Zustimmung des Parlaments in den Irak liefern darf?
Das kommt darauf an. Sollte die Bundeswehr deutsche Soldaten in die Region entsenden wollen, um die irakischen Kurden an den gelieferten Waffen auszubilden, wäre eine Zustimmung der Abgeordneten erforderlich. Die Genehmigung für den Export von Waffen ohne Beteiligung deutscher Soldaten darf die Bundesregierung aber nach geltender Rechtslage auch ohne Zustimmung des Bundestags erteilen. Sie muss den Bundestag einmal jährlich über die erteilten Ausfuhrgenehmigungen unterrichten.
Wer entscheidet grundsätzlich über deutsche Rüstungsexporte?
Die Grundlage für die Ausfuhrgenehmigung regelt Grundgesetzartikel 26: "Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden." In der Praxis obliegen die Genehmigungen einem geheim tagenden Gremium der Bundesregierung - dem Bundessicherheitsrat. Ihm gehören neben der Kanzlerin mehrere Minister an, unter anderem die für Äußeres, Verteidigung, Finanzen und Wirtschaft.
Die derzeit gültigen Rüstungsexportrichtlinien wurden im Jahr 2000 von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossen. Das Regelwerk mit dem langen Namen "Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" hält die Regierung an, "ihre Rüstungsexportpolitik restriktiv zu gestalten". Verboten sind ausdrücklich Exporte in jene Länder, "die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht". Allerdings sind Ausnahmen "in begründeten Einzelfällen" möglich; davon wurde bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Hier finden Sie das Dokument als PDF auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.
Wer liefert sonst noch Waffen an die Kurden im Nordirak?
Die USA haben ihre Waffenlieferungen an den Irak seit Dezember 2013 verstärkt. Zunächst wurden danach Hunderte Hellfire-Raketen geliefert. Washington will zudem Apache-Hubschrauber, F-16-Kampfjets und Überwachungsdrohnen in den Irak schicken.
Auch Frankreich kündigte sofortige Waffenlieferungen an. Über Art und Menge schweigt die Regierung in Paris allerdings. Nach Informationen des Enthüllungsblattes "Le Canard Enchainé" stellt Paris vor allem schwere Maschinengewehre sowie Raketenwerfer mit einer Reichweite von bis zu vier Kilometern zur Verfügung.
Italien will nach Aussage von Verteidigungsministerin Roberta Pinotti Panzerabwehrraketen und leichte automatische Waffen mit dazugehöriger Munition in den Irak schicken. Es handele sich weitgehend um Waffen, die beim italienischen Militär nicht gebraucht würden, aber funktionstüchtig seien.
Auch Großbritannien und mehrere osteuropäische EU-Länder ziehen Waffenlieferungen in Betracht. Entschieden haben sie jedoch noch nicht.