Hintergrund

Hintergrund Waffenstillstand und Waffenruhe Wenn die Waffen schweigen

Stand: 03.09.2014 12:37 Uhr

In der Ukraine, Israel oder Syrien - bei einer diplomatischen Annäherung werden die Waffen zur Seite gelegt. Zumindest kurzfristig. Doch es gibt Unterschiede, warum ein Waffenstillstand und eine Waffenruhe oder Feuerpause nicht gleichzusetzen sind.

Von Quelle: dpa

Das Völkerrecht unterscheidet zwischen einer meist vorübergehenden Waffenruhe (Feuerpause) und einem vertraglich vereinbarten Waffenstillstand. Nach einer Waffenruhe kann die Wiederaufnahme der Kämpfe folgen. Sie kann aber auch verlängert werden und in einen vertraglich vereinbarten Waffenstillstand übergehen.

Mit dem umgangssprachlichen Begriff "humanitäre Feuerpause" ist im bewaffneten Konflikt meist eine kurzzeitige Waffenruhe zur Versorgung Notleidender gemeint. Auch von einer Seite verkündete einseitige Feuerpausen kommen vor. Diese bewirken jedoch nicht immer, dass auch der Gegner die Kampfhandlungen aussetzt.

Die Haager Landkriegsordnung von 1907 als grundlegender völkerrechtlicher Vertrag über das Verhalten im Krieg kennt nur den Begriff "Armistice", der meist mit Waffenstillstand übersetzt wird. Darin heißt es: "Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen."