Europäisches Gericht rügt Türkei YouTube-Sperrung war unzulässig

Stand: 01.12.2015 16:36 Uhr

Die Türkei hat es schon mehrmals getan: Internetseiten wie YouTube wurden gesperrt. In einem konkreten Fall hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof das türkische Vorgehen nun für unzulässig erklärt. YouTube sei eine wichtige Informationsquelle.

Über einen langen Zeitraum, von Mai 2008 bis Oktober 2010, war in der Türkei der Zugang zu der Seite youtube.com gesperrt. Die Begründung damals: Bei YouTube wären zehn Videos abrufbar, die das Andenken an Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk verletzen würden.

Das wollten drei Juraprofessoren nicht hinnehmen und zogen vor die türkischen Gerichte. Sie trugen vor, dass ihre Informationsfreiheit eingeschränkt würde und dass die Öffentlichkeit ein Interesse daran habe, YouTube zu benutzen.

"YouTube ist eine wichtige Quelle"

In der Türkei hatten die Professoren vor Gericht keinen Erfolg. Aber der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gab ihnen jetzt Recht.

YouTube sei eine wichtige Informationsquelle. Manchmal könne man nur dort etwas über bestimmte Themen erfahren. Und es sei eine Plattform für Bürgerjournalismus mit Informationen, die herkömmliche Medien nicht abdecken würden. Außerdem hätten die Professoren nicht richtig arbeiten können, hätten nichts über YouTube veröffentlichen und auch nichts recherchieren können. Also sei ihre Informationsfreiheit verletzt. Die komplette Sperrung von YouTube - daher unzulässig.

Thomas Bormann
Einschätzung unseres Türkei-Korrespondenten Thomas Bormann

Aus der Türkei gibt es keine offizielle Reaktion zu dem Thema. Die Regierung wird sich dazu vermutlich nicht äußern. In der Zwischenzeit (also nach 2010) war YouTube ja nochmals gesperrt in der Türkei, und zwar weil sich der damalige Ministerpräsident Erdogan von einigen YouTube-Filmen verunglimpft gefühlt hatte. Die Türkei wird sicherlich ihr restriktives Recht beibehalten, das der Regierung erlaubt, YouTube kurzfristig zu sperren.