Niedrige Hürde für Schadensersatz BGH-Urteil gegen Facebook nach Datendiebstahl
Im Streit um Schadensersatzansprüche nach einem Datendiebstahl bei Facebook hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen gestärkt. Die Entscheidung betrifft auch Tausende Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten.
Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadensersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind.
Der BGH hat zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die höchstrichterliche Klärung ist jetzt entscheidend für Tausende ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Allerdings machte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, deutlich, dass der Schadensersatz beim bloßen Kontrollverlust nicht allzu hoch ausfallen könne. Als Beispiel im konkreten Fall nannte Seiters 100 Euro.
Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) Köln, hatte den Schadensersatzanspruch abgelehnt. Dieses Urteil hob der BGH mit seinem Urteil auf und verwies den Fall zurück. Das OLG Köln muss nun den Sachverhalt aufklären, was es bisher wegen der pauschalen Ablehnung von Ansprüchen nicht gemacht hatte.
Daten von 533 Millionen Usern im Netz veröffentlicht
Hintergrund ist ein Vorfall aus dem April 2021: Unbekannte hatten damals Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Diese hatten die Täter über die Funktion "Freunde suchen" abgegriffen. Dort hatten sie beliebige Telefonnummern eingegeben und konnten sich bei Treffern Zutritt zu den Nutzerkonten verschaffen.
2021 wurden dann die Verbindungsdaten im Netz verbreitet - neben Vor- und Nachnamen auch das Land, das Geschlecht, die Telefonnummer und in manchen Fällen auch der Arbeitgeber. Im Anschluss hagelte es Klagen, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten zum Großteil keinen Erfolg hatten.
Der Facebook-Mutterkonzern Meta gab sich bisher stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet. Die Konzern-Anwälte hatte noch nach der Verhandlung vergangene Woche betont, es habe bei dem Vorfall keinen Datenschutzverstoß gegeben, Facebook-Systeme seien nicht gehackt worden. Sie verwiesen auf mehr als 6.000 gewonnene Verfahren, was einer Erfolgsquote von über 85 Prozent entspreche.
Aktenzeichen: VI ZR 10/24