Gruppierungen als "Verdachtsfall" AfD klagt gegen den Verfassungsschutz
Die AfD will sich gegen die Einstufung der Jungen Alternative und des "Flügels" als Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wehren. Der Bundesvorstand der Partei beschloss nun, dagegen zu klagen.
Die AfD will gegen den Verfassungsschutz vor Gericht ziehen. Wie der Vorsitzende Jörg Meuthen mitteilte, will die Partei sich mit zwei Klageschriften, die am Montag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden sollen, gegen die Einstufung der Jungen Alternative und des "Flügels" als angebliche Verdachtsfälle wehren. Der Bundesvorstand der Partei fasste einen entsprechenden Beschluss. Über die Pläne hatten WDR, NDR und SZ bereits am Dienstag berichtet.
Meuthen argumentierte, der "Flügel" sei überhaupt keine Organisation, sondern allenfalls eine "vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität".
Die Junge Alternative habe noch vor der öffentlichen Einstufung als Verdachtsfall Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den Verfassungsschutz entgegenzuwirken. Beispielsweise sei der Landesverband Niedersachsen aufgelöst worden.
Negative Auswirkungen auf Ansehen der Partei
Aktuell stuft der Inlandsgeheimdienst die Nachwuchsorganisation Junge Alternative und den vom Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke gegründeten rechtsnationalen "Flügel" als Verdachtsfälle im Bereich Rechtsextremismus ein. Verdachtsfälle gelten als Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Sie erlauben bereits den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
Die Entscheidung begründete Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang insbesondere mit Aussagen von AfD-Politikern, die "mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar waren". Das betreffe völkisch-nationalistische und muslim- sowie fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen.
Meuthen sagte, die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung wirke sich nicht nur negativ auf das Ansehen der AfD aus, sondern schmälere auch ihre Attraktivität beim Wähler.
Verfassungsschutz ließ Frist verstreichen
Nach Informationen von NDR, WDR und SZ hatte die AfD im Dezember zwei Abmahnungen an den Verfassungsschutz geschickt und verlangt, dass die Einstufung widerrufen werden müsse. Andernfalls werde man im Januar Klage erheben. Diese Frist lief nun aus.
Gegenüber NDR, WDR und SZ sagte der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart, er halte solche Klagen zwar nicht für aussichtslos und messe ihnen auch juristische Substanz bei. Er führte aber einige Aspekte an, die gegen die Argumentation der AfD sprechen. So sei der Flügel für ihn beispielsweise durch einen eigenen Internetauftritt als klare Teilorganisation der Partei erkennbar, deshalb könne man Äußerungen und Handlungsweisen aus dem Flügel der Partei zurechnen.