Autos auf Autobahn
FAQ

Fahrverbote möglich Was bedeutet das Diesel-Urteil?

Stand: 27.02.2018 15:39 Uhr

Fahrverbote für eine bessere Luft sind nach dem Leipziger Urteil künftig erlaubt - wenn auch mit Einschränkungen. Was steckt dahinter und was bedeutet das für Diesel-Fahrer?

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Kurz vor zwölf Uhr im Leipziger Gerichtssaal im Gewusel der Kameras und Fotografen: Ein Schokoriegel liegt mitten auf dem Tisch der Vertreter der Bundesländer, die Fahrverbote rechtlich verhindern wollten. Um kurz nach zwölf ist klar: Nervennahrung werden sie nun gut gebrauchen können.

Denn der Siebte Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat geurteilt: Ja, Fahrverbote sind rechtlich zulässig, wenn sie das einzige effektive Mittel sind. Die Frage der rechtlichen Grundlage war vorher sehr umstritten. Die strengen Vorgaben des EU-Rechts in Sachen reiner Luft führten dazu, dass die aktuelle Rechtslage Fahrverbote möglich mache, so das Gericht. Aber: Es müsse Einschränkungen geben, damit es für Diesel-Fahrer nicht zu hart wird, also die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Es ist ein "Ja, aber-Urteil". Das grundsätzliche "Ja" zu Fahrverboten gibt dabei die Richtung vor.

Wer setzt die Fahrverbote um?

Wichtig für Autofahrer: Das Bundesverwaltungsgericht ordnet heute nicht selbst Fahrverbote an. In einem zweiten Schritt werden die Behörden vor Ort in Stuttgart und Düsseldorf nun das Urteil umsetzen, indem sie den sogenannten Luftreinhalteplan ergänzen, und dabei die Vorgaben des Gerichts berücksichtigen. Das wird nicht von heute auf morgen passieren. Es könnte durchaus ein halbes Jahr vergehen. Denn so ein Plan muss nicht nur geschrieben, sondern auch öffentlich ausgelegt und diskutiert werden.

Gibt es Ausnahmen?

Die zentrale Frage in der kommenden Zeit lautet also: Welche Ausnahmen werden die Behörden von möglichen Fahrverboten machen? Hier macht das Bundesverwaltungsgericht konkrete Vorgaben, um mögliche Fahrverbote abzufedern. Fahrverbote für Autos mit der Euro-Norm 5 darf es frühestens ab September 2019 geben. Also einen zeitliche Staffelung nach Prinzip: Begonnen wird mit den ältesten Autos (Euro-Norm 3 und 4). Das Gericht fordert auch weitere "hinreichende Ausnahmen", etwa für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen. Da wird es spannend, welche Ausnahmen genau geregelt werden.

Beim Stichwort "Ausnahmen" dürfte auch das Thema Nachrüstung der Diesel-Autos weiter auf der Tagesordnung bleiben. Denn die Behörden könnten durchaus anordnen: Wer sein Auto effektiv nachrüstet und damit sauberer macht, wird vom Fahrverbot ausgenommen. Dann stiege auch der Druck auf Politik und Autoindustrie, den Kunden geeignete Lösungen anzubieten.

Was wird es außer Fahrverboten geben?

Fahrverbote müssen nicht zwingend auf alle Ewigkeit das einzige geeignete Mittel sein, um die strengen Grenzwerte für saubere Luft einzuhalten. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme schnellstmöglich und effektiv dazu führt, die Grenzwerte einzuhalten. Was die Behörden bislang an Alternativen vorgetragen haben, hat den Gerichten nicht gereicht. Und sie werden mögliche Alternativen auch in den nächsten Jahren streng überprüfen.

Gibt es Entschädigungen?

Das Gericht hat keine Hoffnung gemacht, dass betroffene Diesel-Fahrer Anspruch auf finanzielle Entschädigung gegen den Staat nach einem möglichen Fahrverbot haben. Zeitlich gestaffelte Fahrverbote würden nicht zum Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes führen, so die Richter. Gewisse Wertverluste seien hinzunehmen.

Kommt trotzdem die "Blaue Plakette"?

Und was ist mit dem aktuellen Vorschlag aus Berlin vom Wochenende, eine Rechtsgrundlage für Fahrverbote zu schaffen? Es scheint darum zu gehen, den Ländern per Gesetz Fahrverbote in Eigenregie zu ermöglichen. Dieser Vorschlag bleibt trotz des Urteils zumindest relevant. Denn das Bundesverwaltungsgericht sagt zum Thema Rechtsgrundlage für Fahrverbote ja: Nur weil der Druck des EU-Rechts so groß ist, sind Fahrverbote nach den aktueller Rechtslage möglich. Da bleibt Raum für Klarstellungen im Gesetz. Um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu vermeiden, könnten sich die Bundesländer ja untereinander abstimmen, merkte der Vorsitzende Richter an.

Unabhängig davon dürfte aber auch die Diskussion um die "Blaue Plakette" weitergehen, eine bundeseinheitliche Regelung für Diesel-Fahrverbote, die die Regeln der Umweltzonen mit "Grüner Plakette" quasi für Diesel fortentwickeln würde. Sowohl die Kläger als auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hätten nichts dagegen, weil das eine bundeseinheitliche Lösung wäre. Bislang fehlt es aber am politischen Willen in Berlin.

Eines ist klar: Bei der Umsetzung möglicher Fahrverbote werden noch so manche Köpfe in den Amtszimmern rauchen. Nervennahrung könnte da dringend nötig sein.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 27. Februar 2018 die tagesschau um 14:00 Uhr und tagesschau24 um 15:00 Uhr.