Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe
FAQ

Prozess am BGH Handelt die Deutsche Umwelthilfe rechtens?

Stand: 25.04.2019 00:43 Uhr

Die Deutsche Umwelthilfe schlage aus ihrem Status als Verbraucherschutzverband missbräuchlich Profit, behauptet ein beklagtes Autohaus. Heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit diesem Vorwurf.

Von Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Wie ist die Ausgangslage?

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) kennt man vor allem, weil sie in den vergangenen Monaten und Jahren vor den Verwaltungsgerichten zahlreiche Fahrverbote für Diesel-Autos in deutschen Großstädten durchgesetzt hat. Neben dem Umweltschutz engagiert sich der Verband aber auch im Verbraucherschutz und im Wettbewerbsrecht. Die DUH finanziert ihre Aktivitäten unter anderem durch Spenden und öffentliche Zuschüsse. Aber: Rund ein Viertel der Gesamteinnahmen stammen laut Jahresbericht 2018 aus der "Ökologischen Marktüberwachung". Konkret heißt das: Die DUH verschickt Abmahnungen - etwa an Autohändler, wenn diese ihren gesetzlichen Verbraucherschutzpflichten nicht nachkommen. Diese sind mit Unterlassungserklärungen versehen. Damit verpflichten sich die Händler, hohe Strafen zu zahlen, wenn sie erneut gegen Vorschriften verstoßen.

Mit diesem Vorgehen hat die DUH in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt fast fünf Millionen Euro eingenommen. Mehr als 600.000 Euro davon waren reiner Überschuss. Dieser floss dann unter anderem in politische Kampagnen der DUH oder in die Vergütung der Angestellten. Der Bundesgerichtshof prüft nun, inwiefern solche Einnahmen überhaupt für andere Zwecke des Verbandes verwendet werden dürfen. Die Frage ist also: Darf sich die DUH intern "querfinanzieren", oder muss sie "getrennte Töpfe" für ihre unterschiedlichen Aktivitäten haben? Wo hier die Grenze zum Rechtsmissbrauch verläuft, ist bisher weder gesetzlich noch durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt. Das ist nun Sache des Bundesgerichtshofs (BGH).

Worum genau geht es im konkreten Fall?

Die DUH geht gegen ein Autohaus aus Fellbach bei Stuttgart vor. Der Verein moniert, dass das Unternehmen auf seiner Homepage einen Neuwagen beworben habe, ohne gleichzeitig Informationen zu Spritverbrauch und CO2-Ausstoß anzugeben. Das sei ein Verstoß gegen EU-Recht. Die DUH hat darum den Autohändler abgemahnt, Kosten für diese Abmahnung erhoben und den Autohändler aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. In dieser solle er sich mit einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro einverstanden erklären, falls er nochmal den gleichen Fehler mache.

Der Händler allerdings wehrte sich. Die Klage sei rechtsmissbräuchlich: Die DUH sei nur an den Einnahmen aus dem Verfahren interessiert, um andere Aktivitäten damit zu finanzieren. Es gehe ihr also gar nicht darum, Verbraucherschutz durchzusetzen.

In den unteren Instanzen hatte die Unterlassungsklage der DUH allerdings Erfolg. Jedoch hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Revision zum BGH zugelassen. Nach Ansicht der Stuttgarter Richter müsse Karlsruhe die Frage klären, ob es rechtsmissbräuchlich sei, dass die DUH das eingenommene Geld auch für andere Projekte einsetzt. Der Fall des Fellbacher Autohändlers wirft also ganz grundsätzliche Fragen rund um die DUH auf.

Warum darf die DUH überhaupt abmahnen und klagen?

Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste "qualifizierter Einrichtungen", die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, zum Beispiel laut ihrer Satzung Verbraucheraufklärung leisten müssen. Die DUH steht auf dieser Liste. Darum hat sie die Befugnis, bei Verstößen gegen Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsrecht gewissermaßen als "Anwalt der Allgemeinheit" zu fungieren und auch selbst vor Gericht zu ziehen. Dort können alle Verbände, die auf der Liste stehen, Unterlassungsklagen erheben oder Abmahnungen durchsetzen.  

Inwiefern geht es beim BGH auch um Diesel-Fahrverbote?

Diesel-Fahrverbote haben nur indirekt mit dem Rechtsstreit vor dem BGH zu tun. Denn hier geht es inhaltlich zunächst um die Durchsetzung von Verbraucherinteressen, also um klassisches Wettbewerbsrecht. Bei den Verhandlungen über Dieselfahrverbote dagegen geht es um öffentliches Umweltrecht, das vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt werden muss.

Trotzdem spielen die Klagen zu den Diesel-Fahrverboten in dem Verfahren eine gewisse Rolle. Denn sie werden unter anderem auch mit den Einnahmen aus den Verbraucherschutzaktivitäten finanziert. Gerade weil die DUH hier so aktiv ist, wandert an diese Stelle auch viel Geld. Und ob das überhaupt geht, ist ja wiederum die große Frage in diesem Verfahren.

Was sagt die DUH zu den Vorwürfen?

Das wesentliche Argument von DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch: Die DUH verwende auch die überschüssigen Einnahmen aus den Abmahnungen und Vertragsstrafen im Sinne der Verbraucher. Weil man damit andere Projekte, wie den Kampf für saubere Luft in den Städten, finanziere. Denn die Dieselfahrverbote kämen letztlich den Verbrauchern zugute. Auch Informationskampagnen über Plastikmüll sei Verbraucherschutz. Keinesfalls stünden nur kommerzielle Gründe hinter dem Vorgehen der DUH.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 25. April 2019 um 03:00 Uhr.