ARD-Rechtsexperte zur Entscheidung "Fingerzeig zur Wahrung der Parlamentarierrechte"
Das Karlsruher Stopp für das EFSF-Sondergremium hat im Bundestag für einige Unruhe gesorgt. Aber wie begründeten die Richter ihre Entscheidung, wie passt sie zu vergangenen Entscheidungen - und wie geht es weiter? tagesschau.de sprach darüber mit dem ARD-Rechtsexperten Bräutigam.
tagesschau.de: Warum hat das Verfassungsgericht das Sondergremium zum EFSF vorerst gestoppt?
Frank Bräutigam: Die beiden Abgeordneten, die geklagt hatten, sehen ihre Rechte als Parlamentarier verletzt, wenn ein kleines Sondergremium wichtige Entscheidungen zur Euro-Rettung treffen darf. Wenn nun das Sondergremium bis zum endgültigen Urteil aus Karlsruhe Entscheidungen träfe, dann würden Tatsachen geschaffen und möglicherweise Rechte des Parlaments verletzt, die sich nicht mehr rückgängig machen ließen. Deshalb haben die Richter das Sondergremium vorläufig gestoppt.
tagesschau.de: Es war nicht die erste Entscheidung aus Karlsruhe zum Verfahren rund um die Euro-Hilfen. Welcher Trend lässt sich erkennen?
Bräutigam: Das heutige Urteil schließt an den Richterspruch vom September an. Damals hat das Verfassungsgericht das Budgetrecht des Parlaments gestärkt. Im Klartext: Der Bundestag muss mitreden können bei den Finanzhilfen für Euro-Staaten. Daran knüpft die heutige Entscheidung an.
tagesschau.de: Welche Aufgaben und Rechte hätte dieses Sondergremium denn gehabt?
Bräutigam: Das Sondergremium sollte zuständig sein für Entscheidungen, die besonders eilig sind - und für solche, bei denen Vertraulichkeit besonders wichtig ist. Immer wenn es um die so genannte Ansteckungsgefahr für andere Euro-Länder geht, dann sollte Geheimhaltung geboten sein, und dann wäre dieses Sondergremium zuständig gewesen. Neun Abgeordnete hätten also in der Praxis sehr oft das Recht gehabt, in geheimer Sitzung über wichtige Finanzfragen zu entscheiden.
tagesschau.de: Wer soll denn nun bis zur endgültigen Entscheidung über das Sondergremium über wichtige Fragen zum EFSF entscheiden: der Haushaltsausschuss oder der gesamte Bundestag?
Bräutigam: In der heutigen Presseerklärung des Gerichts steht ausdrücklich, dass bis zum endgültigen Urteil das Plenum des Bundestags über alle Fragen im Zusammenhang mit möglichen Ansteckungsgefahren für andere Euro-Länder beraten muss.
Richter bleiben bei ihrer Grundlinie
tagesschau.de: Also hat das Gericht die Rechte von Abgeordneten gestärkt?
Bräutigam: Ja, das kann man so sehen. Und das ist eine Grundlinie, die sich aus vielen Urteilen der Verfassungsrichter in der vergangenen Zeit herauslesen lässt.
tagesschau.de: Welche endgültige Entscheidung in Sachen Sondergremium ist nach dem heutigen Tag zu erwarten?
Bräutigam: Das Gericht betont, dass dies eine vorläufige Entscheidung ist. Ich denke, diese einstweilige Anordnung ist aber zumindest ein Fingerzeig. Die Richter scheinen zumindest Zweifel daran zu haben, dass durch ein solches Sondergremium die Rechte der Abgeordneten gewahrt bleiben. Wie es konkret ausgeht, werden wir dann vor Weihnachten wissen, wenn die Richter wahrscheinlich ihre endgültige Entscheidung verkünden.
Das Interview führte Simone von Stosch, tagesschau.de