Regeln für die Übergangszeit Zwischen alter und neuer Regierung
Der neue Bundestag hat sich konstituiert, doch bis die neue Regierung steht, dürfte es noch eine Weile dauern. Wer in dieser Zwischenzeit welche Zuständigkeiten hat, ist im Grundgesetz geregelt.
Wann endet die Wahlperiode des alten Bundestages?
Der Bundestag wird für vier Jahre gewählt. In Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz steht:
Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.
Entscheidend für den Übergang vom alten zum neuen Bundestag ist also nicht der Wahltag, sondern die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages. Bis dahin haben die bisherigen Abgeordneten ihr Mandat, und Angela Merkel ist gewählte Bundeskanzlerin.
Welche Folgen hat die konstituierende Sitzung für Abgeordnete, Minister und Bundeskanzlerin?
Die bisherigen Abgeordneten verlieren ihr Mandat, die neuen treten ihr Mandat an. Auch Angela Merkels Amtszeit als Kanzlerin und die ihrer Ministerinnen und Minister gehen dann formal zu Ende. Denn Artikel 69 Absatz 2 Grundgesetz regelt:
Das Amt des Bundeskanzlers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
Wer führt die Regierungsgeschäfte bis zur Neuwahl der Bundeskanzlerin?
Das macht die "alte" Regierung. Sie bleibt geschäftsführend im Amt. Artikel 69 Absatz 3 Grundgesetz lautet:
Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.
Dass der Bundespräsident das Ersuchen stellt, die Geschäfte weiterzuführen, ist eine reine Formalie. Allerdings hat zum Beispiel Arbeitsministerin Andrea Nahles die Regierung bereits verlassen, als sie SPD-Fraktionsvorsitzende wurde. Familienministerin Barley leitet ihr Ministerium kommissarisch. Auch im Bundesfinanzministerium hat es einen Wechsel gegeben: Kanzleramtschef Peter Altmaier hat die Geschäfte für die Übergangszeit übernommen, weil Wolfgang Schäuble zum Bundestagspräsidenten gewählt wurde.
Gibt es eine Frist, bis wann die Kanzlerwahl stattgefunden haben muss?
Nein, dazu steht im Grundgesetz nichts. Eine absolute "Deadline" für die Wahl eines Regierungschefs/einer Regierungschefin durch den Bundestag gibt es also nicht. In Artikel 63 Absatz 1 Grundgesetz heißt es lediglich:
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne Aussprache gewählt.
Das formale Vorschlagsrecht für den Kandidaten oder die Kandidatin hat also der Bundespräsident. Dabei wird er sich an den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen orientieren. In den Kommentierungen zum Grundgesetz ist zu lesen, dass der Bundespräsident seinen Vorschlag innerhalb einer "angemessenen" Frist machen solle. Je schwieriger die Koalitionsverhandlungen, desto länger dürfte die Frist aber als "angemessen" gelten. Diese Diskussion würde wohl erst dann Fahrt aufnehmen, wenn kurz vor Weihnachten eine Regierungsbildung noch in weiter Ferne sein sollte.