ARD-DeutschlandTrend Große Mehrheit für Ausweitung des Ehegattensplittings
Im Bundestag ist das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare umstritten. In der Bevölkerung dagegen nicht: Laut ARD-DeutschlandTrend befürworten Wähler aller Parteien mehrheitlich eine Gleichstellung. In der Sonntagsfrage gab es kaum Veränderungen. FDP und SPD verlieren leicht, die Union legt zu.
Die Mehrheit der Deutschen befürwortet eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle ARD-DeutschlandTrend von infratest dimap. Demnach sprechen sich 70 Prozent für eine Ausweitung aus, 25 Prozent lehnen diese ab.
Zustimmung ist parteiübergreifend
Die größte Zustimmung kommt dabei von den Anhängern von Bündnis 90/Die Grünen. Hier sind 87 Prozent der Befragten für eine Ausweitung. Aber auch 60 Prozent der Wählerinnen und Wähler der Unionsparteien sprechen sich für eine Angleichung aus. Von SPD-Anhängern befürworten 79 Prozent ein Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare, unter den Wählerinnen und Wählern der Linkspartei sind es 58 Prozent.
FDP rutscht unter Fünf-Prozent-Marke
Bei der sogenannten Sonntagsfrage gab es in dieser Woche wenig Bewegung. SPD und FDP verlieren jeweils einen Prozentpunkt. Wenn an diesem Sonntag Bundestagswahl wäre, kämen die Sozialdemokraten auf 27 Prozent. Die FDP wäre mit jetzt nur noch vier Prozent nicht im Bundestag vertreten.
Die Unionsparteien sind dagegen weiter im Aufwind. Sie gewinnen einen Prozentpunkt dazu und stehen nun bei 41 Prozent. Grüne und Linkspartei bleiben stabil bei 15 beziehungsweise sechs Prozent. Die Piratenpartei würde mit weiterhin drei Prozent den Einzug in den Bundestag verpassen.
Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren
Stichprobe: Repräsentative Zufallsauswahl / DualFrame
Erhebungsverfahren: Computergestützte Telefoninterviews (CATI)
Fallzahl: 1.000 Befragte
Erhebungszeitraum: 26. und 27. Februar 2013
Fehlertoleranz 1,4* bis 3,1** Prozentpunkte
* bei einem Anteilswert von 5%, ** bei einem Anteilswert von 50%