Eine Hand hält ein Smartphone, auf dem sich die Facebook-App aufbaut.
FAQ

Verfahren vor dem BGH Wer hat ein Recht auf das digitale Erbe?

Stand: 21.06.2018 12:35 Uhr

Darf eine Mutter als Erbin auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugreifen? Nein, hat das Berliner Kammergericht gesagt. Nun prüft der Bundesgerichtshof diesen Grundsatzstreit.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte

Um welchen Fall geht es?

Ein 15-jähriges Mädchen wurde 2012 im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße unter bisher ungeklärten Umständen von einer U-Bahn erfasst und starb kurz darauf im Krankenhaus.  Die Mutter des Mädchens versuchte anschließend, sich in den Facebook-Account ihrer Tochter einzuloggen. Sie hoffte auf Hinweise, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte. Kann man aus den Chats der Tochter vielleicht etwas über mögliche Motive erfahren? Das wollte die Mutter wissen.

Der Zugriff auf den Account war ihr jedoch nicht möglich, weil Facebook das Konto bereits in den sogenannten "Gedenkzustand" versetzt hatte. Ein Zugang ist dann auch mit den Nutzerdaten nicht mehr möglich. Die Inhalte des Accounts bleiben aber weiter bestehen. Weil Facebook ihr den Zugriff verweigerte, zog die Mutter vor Gericht. Das Verfahren in Berlin erregte bundesweit große Aufmerksamkeit.

Was ist die umstrittene Frage?

Es gehe hier um "juristisches Neuland", hatte der Vorsitzende Richter am Kammergericht zu Beginn gesagt. Das traditionelle Erbrecht trifft auf die digitale Welt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: Wenn jemand stirbt, geht sein Vermögen komplett auf den Erben über; also Hab und Gut, Rechte und Pflichten. "Analog" gedacht bedeutet das: Alle Briefe oder Tagebücher der Tochter wären zum Beispiel automatisch Eigentum der Mutter geworden. Doch wie ist das nun beim "digitalen Nachlass", also einem Facebook-Account? Hat die Mutter ihn mitsamt den gespeicherten Inhalten geerbt? Und welche Rolle spielt der Datenschutz in Bezug auf mögliche Chatpartner der Tochter?  

Wie hat die Vorinstanz den Fall entschieden?

Das Kammergericht Berlin entschied: Die Mutter hat kein Recht auf Zugang zum Account ihrer Tochter. Dabei legte das Gericht sich nicht ausdrücklich fest, ob ein Facebook-Account vererbt werden kann oder nicht. Denn jedenfalls verbiete das "Fernmeldegeheimnis" einen Zugriff der Mutter auf den Account. Was zwischen der Tochter und ihren Chatpartnern geschrieben wurde, sei vom Fernmeldegeheimnis geschützt.

Entscheidend war für die Richter also der Datenschutz für die Chatpartner der Tochter. Solange sie nicht zustimmen, dürfe die Mutter nicht auf die Inhalte zugreifen. Datenschutz schlägt im Ergebnis also das Recht auf Zugang. Auch das elterliche Sorgerecht ermögliche keinen Zugriff, denn dieses Recht sei mit dem Tod des Kindes erloschen.

Mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Eltern sagte das Gericht schließlich: Trotz des "verständlichen Wunsches der Eltern", die Gründe für den tragischen Tod ihres Kindes näher zu erforschen, bestehe kein Recht auf Zugang zum Account. Der Fall beschäftigte die Richter auch emotional, das merkt man an solchen Formulierungen.

Was prüft der Bundesgerichtshof nun?

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft nun, ob die rechtliche Bewertung des Falles korrekt ist. Gerade weil es sich um rechtliches Neuland handelt, sind durchaus unterschiedliche Bewertungen möglich. In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe stellte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn klar: Ob der Zugang zu einem Facebook-Account vererbbar ist, werde man anders als das Berliner Gericht nicht offen lassen, sondern ausdrücklich entscheiden. Das Fernmeldegeheimnis, auf das sich das Kammergericht konzentriert hatte, werde nicht der Schwerpunkt des Urteils sein.

Entscheidend sei, ob der Vertrag zwischen der Tochter und Facebook vererbt werden kann, oder ob diess ausnahmsweise nicht möglich sei. Ist das ein so "höchstpersönlicher" Vertrag, dass er nicht auf die Erben übergehen kann? Spricht der Schutz der Personen dagegen, die mit der Tochter gechattet haben? Dürfen die darauf vertrauen, dass die geschriebenen Inhalte auch nach dem Tod der Chatpartnerin geheim bleiben? Wie sieht es aus mit dem Vergleich zu einem Brief, der auf jeden Fall vererbt wird, und sehr persönliche Inhalte haben kann? Das waren die Fragen, die der Vorsitzende Richter im Karlsruher Gerichtssaal stellte.

Wie läuft das Verfahren am BGH?

Heute wurde über eine Stunde lang im Karlsruher Gerichtssaal verhandelt. Das Urteil wird am 12. Juli um 11 Uhr verkündet.

Hat die Politik das Thema auf der Agenda?

Das Thema "digitales Erbe" hat in den letzten Jahren rechtspolitisch durchaus Fahrt aufgenommen und wird in der Fachwelt intensiv diskutiert. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: "Wir werden die Vererbbarkeit des digitalen Eigentums (zum Beispiel Nutzer Accounts, Datenbestände) rechtssicher gesetzlich regeln." (Randnummer: 6204, 6205). Bislang gibt es aber keine Anzeichen, dass das Thema in Berlin bereits konkret angegangen wurde.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 21. Juni 2018 um 04:00 Uhr.