Hintergrund

Hintergrund ELENA - Elektronischer Einkommensnachweis

Stand: 17.03.2010 18:25 Uhr

Seit Beginn des Jahres ist das größte Datenerfassungsprojekt Deutschlands in Kraft. Alle Arbeitgeber melden die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle. Ab 2012 brauchen dann alle Empfänger von Sozialleistungen eine Chipkarte.

"ELENA" ist die Abkürzung für "Elektronischer Entgeltnachweis" und steht für ein groß angelegtes Datenerfassungsprojekt. Die mit dem neuen Jahr in Kraft getretene Regelung soll Anträge für bestimmte Sozialleistungen einfacher machen. Ziel der Bundesregierung ist es zudem, die Kosten der Unternehmen für den bürokratischen Aufwand zu senken. Basis des neuen Projektes ist das ELENA-Verfahrensgesetz, das im März 2009 in Kraft getreten ist.

Bislang haben rund drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland jährlich etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen auf Papier ausgestellt. Seit Jahresbeginn sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden. Sie wird von den deutschen Rentenversicherungsträgern in Würzburg aufgebaut.

Die Angaben enthalten unter anderem Namen, Anschrift und Versicherungsnummer der Arbeitnehmer, dazu sein Einkommen von Beginn bis Ende seiner Tätigkeit. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelt, dass zudem höchst sensible Daten gesammelt werden. So sei die Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks geplant oder ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt eingetreten sind.

Sozialleistungen mit Chipkarte

Wer ab 2012 Sozialleistungen beantragen will, muss den Behörden dann eine Signaturkarte vorlegen, die seine Daten enthält. Diese ELENA-Karte legt der Bürger bei der Beantragung der Leistungen zur Identifizierung vor. Die Behördenmitarbeiter gleichen die Daten der Karte mit denen der Zentralen Speicherstelle ab, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Die verschlüsselten Einkommensdaten können also nur mit der Signaturkarte des Arbeitnehmers und der Zugangskennung der Behörde abgefragt werden. Um den Datenschutz zu erhöhen, werden die Informationen zum Einkommen und die Angaben zur Person getrennt gespeichert.

Zunächst soll dieses Verfahren bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Elterngeld angewendet werden. Weitere Sozialleistungen sollen später hinzugezogen werden. Vorteil des Verfahrens ist nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten Schaar, dass der Arbeitgeber nicht mehr erfährt, ob und welche Sozialleistungen seine Mitarbeiter beantragen.