Streit um Bin-Laden-Vertrauten Mutmaßlicher Ex-Leibwächter zu Unrecht abgeschoben?
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden ist aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben worden - obwohl ein Gericht dies untersagt hatte. Das NRW-Flüchtlingsministerium wusste eigenen Angaben zufolge davon aber nichts.
Das Bundesinnenministerium hat bestätigt, dass der mutmaßliche ehemalige Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden aus Deutschland abgeschoben wurde. Eine Sprecherin erklärte, dass Sami A. in sein Heimatland Tunesien zurückgeführt und den dortigen Behörden übergeben worden sei.
Unklar ist allerdings, ob dies rechtlich zulässig war. Denn erst am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Beschluss entschieden, dass der mutmaßliche Islamist Sami A. vorläufig nicht nach Tunesien abgeschoben werden dürfe, weil ihm dort Folter drohe.
Das für die Abschiebung zuständige nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium erklärte, keine Kenntnis vom Abschiebeverbot gehabt zu haben. Die Rückführung nach Tunesien sei auf der Grundlage eines früheren Beschlusses des Gerichts in Gelsenkirchen erfolgt.
Kam das Fax zu spät?
Offenbar wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst während der laufenden Abschiebung informiert, dass der Mann vorläufig nicht zurückgeführt werden dürfe. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unterrichtete das BAMF am Morgen um 8.10 Uhr per Computerfax - zu einem Zeitpunkt, als Sami A. offenbar schon per Chartermaschine von Düsseldorf auf dem Weg nach Tunesien war. Dort wurde er mittlerweile in Gewahrsam genommen.
In Deutschland reichte seine Anwältin Klage auf Rückführung ein. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts will noch heute darüber entscheiden.
Ende Juni festgenommen
Sami A. hatte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum gelebt. Der Tunesier war von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft worden. Ende Juni war er festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht worden, nachdem das BAMF ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte. Dagegen wehrte sich Sami A. zuletzt mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht.