Fragen und Antworten Warum ein Anti-Doping-Gesetz?
Nach langen Debatten steht der Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz: Welche Sportler unterliegen dem Gesetz? Welche Strafen drohen wem, wann und warum? tagesschau.de beantwortet diese Fragen.
Warum brauchen wir überhaupt ein Anti-Doping-Gesetz?
Aus mindestens drei Gründen: Weil die bisherigen Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung angesichts der Dimensionen, die Doping mittlerweile hat, nicht wirksam genug sind. Weil die Regierung die Gesundheit der Sportler schützen will. Und weil die Integrität des Sports an oberster Stelle steht - sie wird als hohes Gut gesehen, das es zu schützen gilt. Deshalb soll es in Zukunft ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz geben.
Was soll sich mit dem neuen Gesetz ändern?
Bisher konnten zwar die Hintermänner von Doping strafrechtlich verfolgt werden, die dopenden Sportler aber nicht. Das Argument: Selbstschädigung sei schließlich nicht strafbar. Ein Selbstmörder, der seinen Suizidversuch überlebt, werde ja auch nicht wegen versuchten Totschlags vor Gericht gezerrt.
Im Sport soll sich das jetzt ändern: Wer als Sportler verbotene Substanzen besitzt oder sie nimmt, um sich im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen, dem drohen empfindliche Geldstrafen und bis zu drei Jahre Gefängnis. Wichtig: Es soll die lange kontrovers diskutierte "uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit" gelten. Auch wer nur sehr kleine Mengen an Dopingmitteln besitzt, um damit seine Leistung zu steigern, macht sich strafbar.
Welche Sportler hat das Gesetz im Visier?
Es geht um Spitzensportler, die in offiziellen nationalen und internationalen Wettkämpfen antreten, mit ihrem Sport viel Geld verdienen und auf den Test-Listen der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA stehen. In Deutschland betrifft das geschätzte 7000 Athleten.
Auch ausländische Sportler können theoretisch belangt werden, wenn sie bei Veranstaltungen in Deutschland mit Dopingmitteln erwischt werden. Allerdings wird die Strafverfolgung da natürlich schwierig, weil die Verdächtigen vermutlich schnell wieder aus dem Land sind.
Freizeitsportler sind ausgenommen vom neuen Gesetz. Wenn der Muskelprotz im Fitness-Studio bei seinem beeindruckenden Bizeps mit verbotenen Substanzen nachgeholfen hat, dann mag das den ehrlichen Gewichte-Drücker nebendran ärgern, ist aber nicht strafbar.
Was droht den Hintermännern?
Dealern, die mit Dopingmitteln handeln, und Ärzten, die sie verabreichen, drohen Geld- und Haftstrafen - in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre.
Welche neuen Kompetenzen soll die NADA bekommen?
Die Ermittler werden in Zukunft mehr Rechte haben: Zum einen, wenn es darum geht, welche Daten sie selbst erheben dürfen. Zum anderen wird die Weitergabe von Daten an die nationale Anti-Doping-Agentur NADA durch Gerichte und Staatsanwälte erleichtert.
Hebelt das Anti-Doping-Gesetz die Sportgerichte aus?
Nein, im Gegenteil: Die Sportgerichtsbarkeit wird jetzt zum ersten Mal ganz offiziell ins Gesetz geschrieben. Verträge zwischen Verbänden und Sportlern, mit denen sich die Athleten den Sportgerichten unterwerfen, werden für zulässig erklärt. Dagegen hatte sich zum Beispiel die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gewehrt, die ohne positiven Dopingbefund gesperrt worden war.
Was in Zukunft durchaus passieren kann, sind auseinanderfallende Urteile, wenn das Sportgericht einen Athleten verurteilt und das Strafgericht mit seinen härteren Beweisanforderungen nicht. Das neue Anti-Doping-Gesetz soll im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten.