Finanzierung der Sozialabgaben Warum Gutverdiener mehr einzahlen
Zum 1. Januar werden wie jedes Jahr die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Ein Routine-Vorgang mit finanziellen Folgen. Nicht für alle - aber für alle, die deutlich über dem Durchschnitt verdienen.
Zum 1. Januar werden wie jedes Jahr die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Ein Routine-Vorgang mit finanziellen Folgen. Nicht für alle - aber für alle, die deutlich über dem Durchschnitt verdienen.
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?
Wer mehr verdient, muss mehr Sozialabgaben zahlen - bis sein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Für das über diese Grenze hinausgehende Gehalt werden keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Festlegung dieser Bemessungsgrenzen erfolgt Jahr für Jahr automatisch auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die Regierung hat keinen Ermessens- oder Entscheidungsspielraum.
Warum werden die Bemessungsgrenzen angehoben?
Damit die Sozialkassen an steigenden Einkommen beteiligt werden. Bei fixen Bemessungsgrenzen würden immer mehr Besserverdiener mit ihrem Gehalt aus der Beitragspflicht herauswachsen: Ihr Sozialbeiträge würden trotz steigenden Einkommens stagnieren. Anteilig würden die Lasten also vermehrt auf die Schultern der Normalverdiener abgeladen.
Sind die Bemessungsgrenzen einheitlich?
Nein. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze derzeit im Westen bei 5800 Euro (ab 2014 bei 5950) Monatseinkommen, im Osten wegen der niedrigeren Löhne bei 4900 (5000) Euro. In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt der Beitrags-Deckel bundesweit einheitlich bei 3937,50 (4050) Euro. Die Anhebungen folgen der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen.
Wer ist von der Anhebung betroffen?
Nur jene, deren Gehalt über den bisherigen Grenzbeträgen liegen. Die "breite Masse der Normalverdiener" bleibt davon nach Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums unberührt.
Wer zählt als Besserverdiener?
Eine genaue Definition gibt es nicht. Ein Maßstab könnte der Durchschnittverdienst Vollzeitbeschäftigter sein. Der lag dem Statistischem Bundesamt zufolge 2012 bei monatlich 3391 Euro brutto. Aufs Jahr hoch gerechnet sind das knapp 41.000 Euro - ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wer 4000 Euro monatliches Bruttoeinkommen hat, liegt deutlich über dem Durchschnitt, ist also ein Besserverdiener.
Wie wirkt sich die Anhebung bei Ihnen aus?
Ein Beschäftigter mit derzeit 6000 Euro brutto muss etwa 548 Euro monatlich in die Rentenversicherung einzahlen (sein Arbeitgeber den gleichen Betrag). Durch den Anstieg der Bemessungsgrenze um 150 Euro im Monat werden dem Betroffenen wie seinem Arbeitgeber für die Rente jeweils etwa 14 Euro im Monat mehr als bisher abgezogen (vorausgesetzt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,9 Prozent). Sinkt der Rentenbeitragssatz - in Aussicht steht eine Ermäßigung auf 18,4 Prozent - dann würden alle Beitragszahler an dieser Stelle entlastet. Auch die Besserverdiener. Und zwar um die Winzigkeit von weniger als einem Euro.
Quelle: dpa