Fragen und Antworten zum NSU-Prozess Wie geht es mit Zschäpe und den Anwälten weiter?
Ungewöhnliche Situation im NSU-Prozess: Beate Zschäpe will ihre Anwälte loswerden. Aber geht das überhaupt? Und wenn ja: wie? Und wie ginge es dann weiter in dem Mammutverfahren?
Kann Beate Zschäpe ihre Pflichtverteidiger absetzen?
Selbst kann sie sie nicht entlassen. Das kann nur das Gericht, das die Pflichtverteidiger förmlich "entpflichten" muss.
Wie geht es weiter, wenn die Richter dem Wechsel der Pflichtverteidiger zustimmen?
Dann kommt es darauf an, wie viel Zeit die Richter den neuen Verteidigern zur Einarbeitung gewähren. Ein Prozess, der schon so lange gelaufen ist, kann maximal einen Monat unterbrochen werden. Sicherlich würden neue Verteidiger auch auf diese Zeit bestehen. Sollten sie länger benötigen, kann das Gericht danach kurze, verhältnismäßig unwichtige Prozesstage anberaumen.
Denkbar und durchaus nicht unwahrscheinlich wäre außerdem, dass die Bundesanwaltschaft die neuen Verteidiger bei der Einarbeitung unterstützt, um die zügige Fortsetzung des Verfahrens zu ermöglichen. Möglich ist nach der Strafprozessordnung aber auch, das Verfahren auszusetzen. Das würde bedeuten, dass alles von vorne begönne.
Muss der Prozess vielleicht von vorne beginnen?
Das ist im Augenblick eher unwahrscheinlich. Die Rechtsprechung stellt hohe Hürden für eine Entpflichtung auf: Das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger muss endgültig und nachhaltig erschüttert sein. Deshalb muss die Befürchtung bestehen, dass objektiv nicht mehr sachgerecht verteidigt werden kann. Das muss derjenige, der einen Verteidigerwechsel will, mit konkreten Tatsachen belegen. Pauschale und nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen die Entlassung des Verteidigers nicht. Es ist die Frage, ob Zschäpe mit so viel aufwarten kann, dass das Gericht überzeugt ist: Hier braucht es neue Verteidiger.
Wie geht es weiter, wenn die Richter dem Wechsel der Pflichtverteidiger nicht zustimmen?
Dann geht die Verhandlung einfach weiter.