Hintergrund

Rechte von Passagieren Was tun, wenn das Flugzeug nicht abhebt?

Stand: 17.12.2021 15:30 Uhr

Welche Rechte haben Flugpassagiere, wenn es wegen des Wetters zu Verspätungen oder Flugausfällen kommt? Grundsätzlich müssen die Airlines in solchen Fällen umfassend informieren. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Flugreisende meist aber nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Rechte haben Flugpassagiere, wenn es wegen Schnee, Eis, Sturm oder anderer Wetterbedingungen zu Verspätungen oder Flugausfällen kommt? Grundsätzlich müssen die Airlines ihre Passagiere in solchen Fällen umfassend informieren und betreuen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Flugreisende meist aber nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Habe ich bei kompletter Sperrung des Flughafens irgendwelche Ansprüche?

Wenn der Flughafen aufgrund des Wetters gesperrt werden muss, gilt das als höhere Gewalt. Airlines müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen. Anders ist es, wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist. In diesem Fall kann eine Entschädigung von oft mehreren hundert Euro fällig sein, denn das Wetter ist vorhersehbar. Es gibt dazu jedoch unterschiedliche Rechtsauslegungen.

Eine sagt: In diesem Fall kann eine Entschädigung von oft mehreren hundert Euro fällig sein, denn das Wetter ist vorhersehbar. Rechtsanwalt Wilhelm Meyer sieht dagegen Möglichkeiten der Fluggesellschaften, sich von Ausgleichszahlungen und Ersatzforderungen zu befreien. Wenn die Airline "unter Einsatz persönlicher, materieller und finanzieller Mittel" nicht in der Lage ist, die Störung zu vermeiden, liegt höhere Gewalt vor. Inwieweit die Airline dann haftet, ist "eine offene Rechtsfrage". Der Vorwurf, die Fluggesellschaften hätten im Vorfeld beispielsweise nicht für genug Enteisungsmittel gesorgt, sei zurückzuweisen. "Einerseits gibt es nur sehr wenige Firmen, die die Flüssigkeit herstellen, andererseits ist sie auch nicht unbegrenzt lagerfähig."

Ein Flug hat große Verspätung. Müssen die Passagiere trotzdem pünktlich zum Flughafen?

Um sicher zu gehen, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abfertigungszeit am Flughafen sein. Wollen sie später kommen, sollten sie das mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter, etwa telefonisch, ausdrücklich vereinbaren. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Muss die gesamte Wartezeit am Flughafen verbracht werden?

Sicherer ist auch in diesem Fall, am Flughafen zu bleiben. Passagiere können sich allerdings am Schalter der Fluggesellschaft die ausdrückliche Bestätigung holen, dass der Flug frühestens zu einer bestimmten Zeit startet. Dies sollte am besten schriftlich geschehen. Sinnvoll kann es nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg zudem sein, die Abflugtafel mit der dort angegebenen Verspätung zu fotografieren.

Wo gibt es Informationen über Verspätungen und Flugausfälle?

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer ihre Fluggesellschaft oder bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.