Umgang mit dem Kind Karlsruhe stärkt Rechte leiblicher Väter
Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hatte teilweise Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Männern gestärkt, die um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder kämpfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Das geltende Familienrecht berücksichtige ihr Elterngrundrecht nicht ausreichend, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Der Gesetzgeber müsse beim Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft leiblicher Väter neben derjenigen der Mutter und des rechtlichen Vaters berücksichtigen, hieß es.
Bis zu einer Neuregelung bleibe das Gesetz zwar in Kraft, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025.
Nur wer rechtlicher Vater ist, hat umfassende Mitbestimmungsrechte und -pflichten. Das gilt etwa im Sorgerecht, beim Unterhalt oder bei der Entscheidung über medizinische Behandlung sowie der Schulwahl.
Kläger will rechtliche Vaterschaft
Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt teilweise Erfolg. Die Beziehung des biologischen Vater eines heute dreijährigen Kindes mit der Mutter zerbrach kurz nach der Geburt. Kurz darauf zog ein neuer Lebenspartner in die Familie ein. Als der biologische Vater seine Vaterschaft anerkennen lassen wollte, erschien die Mutter nicht zum vereinbarten Termin am Standesamt.
Der Ex-Partner leitete daraufhin ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren ein. Die Mutter kam einer gerichtlichen Entscheidung zuvor. Mit ihrer Zustimmung erkannte ihr neuer Partner die rechtliche Vaterschaft an.
Fall an Oberlandesgericht zurückgewiesen
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Naumburg dem leiblichen Vater die Vaterschaft verwehrt. Es berief sich auf den Bundesgerichtshof (BGH), demzufolge das Recht eines biologischen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine "sozial-familiäre Beziehung" besteht. Davon geht man aus, wenn dieser Mann und die Mutter verheiratet sind oder er mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Letzteres war in der konkreten Konstellation der Fall.
Das Bundesverfassungsgericht hob den Naumburger Beschluss nun auf und verwies das Verfahren zurück an das OLG. Der Vater könne dort eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung beantragen.
Bundesverfassungsgericht erweitert Elternbegriff
Mit dem Urteil hat das Karlsruher Gericht in einem Kernaspekt Raum für Diskussionen eröffnet: Kann ein Kind auch mehr als zwei rechtlich verantwortliche Elternteile haben? Das halten die Richter für möglich. Das Grundgesetz gebe nicht im Detail vor, welche Personen Träger des Elterngrundrechts und Inhaber der Elternverantwortung seien, sagte Harbarth. Der Gesetzgeber könne also gestalten, welche Menschen als rechtliche Eltern eines Kindes gelten. Es sei gleichzeitig auch zulässig, eine rechtliche Vaterschaft von mehr als einem Vater auszuschließen.
Aus dem Urteil geht aber eben auch hervor: Wenn es nur zwei rechtliche Eltern gibt, muss der leibliche Vater in Trennungsfamilien mehr Rechte bekommen, um die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten zu können. Dem trage die bisherige Rechtslage nicht Rechnung, befand das Gericht.
Vor kurzem kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine weitreichende Reform des Familienrechts an. Von der rechtlichen Stärkung der Rechte von leiblichen Vätern war die Rede. Von einer Ausweitung auf drei oder mehr Eltern bislang nicht.