Teillegalisierung Polizei sieht Klärungsbedarf bei Cannabis-Kontrollen
Ostermontag ist die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft getreten - doch die Polizei sieht noch einigen Klärungsbedarf. So gebe es Probleme bei den Kontrollen im Straßenverkehr, weil den Beamten zum Beispiel notwendige Geräte fehlten.
Nach der am Montag in Kraft getretenen Teillegalisierung von Cannabis sieht der neue Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), noch erheblichen Klärungsbedarf. Die Innenminister der Länder seien in der Pflicht, schnell Klarheit bei den Cannabis-Kontrollen im Straßenverkehr zu schaffen.
"Während ein Atemalkoholtest durch die Polizei einfach und grundrechtschonend durchgeführt werden kann, verhält es sich bislang bei Cannabis-Konsum deutlich komplizierter", sagte Grötsch der Rheinischen Post. Es bestehe bei den Beamtinnen und Beamten vor allem Klärungsbedarf hinsichtlich der Kontrollierbarkeit des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr. "Hier sind die Innenministerien der Länder gefordert, schnellstmöglich adäquate Lösungen zu finden, die Polizei und Verkehrsteilnehmern Sicherheit geben", betonte Grötsch.
Fehlende Ausstattung bei Kontrollen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) beklagte indes mangelnde Rechtssicherheit und fehlende Ausstattung zur Durchführung der Cannabis-Kontrollen. "Klar ist, dass das Durchwinken des Gesetzes durch den Bundesrat die Vorbereitungszeit extrem verkürzt hat. Die Folge ist nun mangelnde Handlungssicherheit auf allen Seiten", sagte der GdP-Vizevorsitzende Alexander Poitz der Zeitung. Für die Kolleginnen und Kollegen sei dies "ein sehr unangenehmer Zustand".
Eine Grundvoraussetzung für gute Polizeiarbeit sei Rechtssicherheit, doch die notwendigen Kontrollen stünden auf keinem festen rechtlichen Boden, kritisierte Poitz. Mit Blick auf die konkrete Kontrollpraxis merkte er an, es fehlten weiterhin "Feinwaagen zur Kontrolle der mitgeführten Menge und moderne Analyseinstrumente, um den THC-Gehalt zu bestimmen".
Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr
Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit künftig erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.
Im Straßenverkehr ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums hat sich hier für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für den Cannabis-Wirkstoff THC ausgesprochen. Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.