Umfrage unter Finanzämtern Mehr als eine Million Grundsteuererklärungen fehlen
Eigentlich hätten sie Ende 2022 abgegeben werden müssen, dann wurde die Frist um einige Monate verlängert. Und trotzdem fehlen bundesweit noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen.
Etwa ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa bei den Finanzressorts der Bundesländer.
Bis Mitte Januar fehlten in Niedersachsen und Baden-Württemberg beispielsweise jeweils noch rund 250.000 Erklärungen und in Brandenburg etwa 150.000. In Rheinland-Pfalz fehlten Ende vergangenen Jahres noch rund 245.000 Dokumente und in Thüringen etwa 100.000. In Hessen fehlten zuletzt noch mehr als 60.000 Erklärungen, in Sachsen und Sachsen-Anhalt waren es jeweils rund 50.000. In Bayern wurden zum Jahreswechsel rund 6,2 von 6,5 Millionen notwendigen Erklärungen abgegeben.
Viele Grundstücke in NRW geschätzt
In Nordrhein-Westfalen sollen etwa 94 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sein. Mehr als fünf Prozent seien zudem bislang geschätzt worden, wie die Oberfinanzdirektion des Landes mitteilte. Somit lägen im bevölkerungsreichsten Bundesland für fast alle Grundstücke Daten vor.
Wenn die Angaben nach einiger Zeit nicht vorliegen, werden diese in Deutschland mancherorts geschätzt. Mehrere Finanzressorts wiesen darauf hin, dass die Zahl der fehlenden Erklärungen noch größer sein könnte, da manche mehrfach eingingen. Eigentümer müssten mit Verspätungszuschlägen rechnen, sofern sie ihre Angaben nicht einreichten.
Abgabefrist lange abgelaufen
Ursprünglich war die Abgabefrist Ende Oktober 2022. Wegen des schleppenden Eingangs wurde diese aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert, in Bayern bis zum Frühjahr vergangenen Jahres.
Wer seine Erklärung nicht rechtzeitig abgab, erhielt in vielen Bundesländern ein Erinnerungsschreiben. Bundesweit waren dies mehrere Millionen Schreiben, wie aus den Zahlen der Finanzministerien hervorgeht.
Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken
Von 2025 an soll die neue Grundsteuerberechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage veralteter Daten - in Westdeutschland mit Daten von 1964, in Ostdeutschland von 1935.
Trotz der vielfach fehlenden Erklärungen gingen die Finanzressorts davon aus, dass der Beginn der neuen Berechnung eingehalten werden kann. Für die Berechnung müssen laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
Laut Bundesfinanzministerium wird die Grundsteuer zu je einem Viertel Mitte Februar, Mai, August und November fällig. Auf Antrag könne die Steuer auch in einem Betrag gezahlt werden.