Urteil zu rechter Terrorgruppe Terroristen für sechs Tage?
Am Oberlandesgericht Stuttgart soll heute das Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder der "Gruppe S." gesprochen werden. Den Beschuldigten drohen Haftstrafen - auch wenn sie wohl nur ein paar Tage lang Terroristen waren.
172 Verhandlungstage hat der Staatsschutzsenat unter dem Vorsitz von Herbert Anderer den Fall bislang verhandelt. "Tendenziös", sei das gewesen, sagen einige Verteidiger, darunter bekannte Szeneanwälte. "Akribisch und fair" sei der Senat gewesen, sagen andere Verteidiger. Ausführlich war das Verfahren in jedem Fall - und von der Corona-Pandemie und zahlreichen überraschenden Wendungen überschattet.
Von 13 Beschuldigten sterben zwei
Gleich zwei Todesfälle gab es seit der Razzia 2020. Ein Beschuldigter nahm sich während des Ermittlungsverfahrens in der Untersuchungshaft das Leben, ein weiterer starb kurz vor Ende des Verfahrens. Ursache sollen Herzprobleme gewesen sein.
So wird das Urteil des Senats noch elf der einst 13 Beschuldigten betreffen. Gesprochen wird es im Hochsicherheitssaal in Stuttgart Stammheim - neben dem während der Pandemie sogar eine kleine Zeltstadt aufgebaut war, um die Sicherheitsabstände gewährleisten zu können.
Folgt man den Anträgen der Verteidigung im Schlussplädoyer, rechnen offiziell wohl zehn der elf Angeklagten mit einem Freispruch oder sogar einer Einstellung des Verfahrens. Nur ein Mann, der schon im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei ausgesagt hatte, scheint sich mit einer Verurteilung abgefunden zu haben, jedenfalls gehen auch seine Anwälte von einer - wenn auch geringen - Haftstrafe aus.
Die anderen Männer und ihre Verteidiger haben im Verfahren versucht, die Vorwürfe zu entkräften - auch wenn Hunderte Chatnachrichten, abgehörte Telefonate und gefundene Beweisstücke eine ziemlich deutliche Sprache sprechen. Auch das Verfahren insgesamt wird in Zweifel gezogen, die Behörden hätten durch einen Spitzel eine Terrorgruppe konstruiert.
Selbstgebasteltes Hakenkreuz
Für Außenstehende wirkt es jedenfalls befremdlich, welche rassistischen und menschenverachtenden Sprüche in der Gruppe geteilt wurden und dass dies alles nur der gegenseitigen Information gedient und nichts mit ihrer Gesinnung zu tun haben soll, wie es die Verteidiger darstellten.
Erstaunlich wirkt da auch, wenn ein selbstgebautes Hakenkreuz nur ein Zeichen von historischem Interesse sein sollte oder eine sich steigernde Gewaltdiskussion als Gedankenspiel eingeordnet wurde. Aus Sicht des Generalbundesanwalts waren alle Planungen todernst, Opfer einkalkuliert und ein Bürgerkrieg das Ziel.
Spitzel mit fragwürdiger Motivation
Eine besondere Rolle im Verfahren hatte ein Spitzel der Polizei in der Gruppe, der nun möglicherweise ebenfalls ins Gefängnis muss. Paul U. hatte dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg schon vor dem Auffliegen der Gruppe intensiv berichtet, was er mitbekommen hat und präsentierte sich selbst als eine Art Alarmanlage vor der Terrorgefahr. Immer wieder schöpfte die Polizei sein Wissen ab. Seitenlange Vernehmungen von U. brachten Tempo in das Ermittlungsverfahren.
Doch aus Sicht des Generalbundesanwalts war der Mann zu keinem Zeitpunkt eine verlässliche Auskunftsperson und auf keinen Fall im Auftrag der Staatsanwaltschaft unterwegs, erklärte Bundesanwältin Cornelia Zacharias im Laufe des Verfahrens sehr deutlich. Zumal U. vor der Tat wegen anderer Straftaten im Maßregelvollzug saß und auch aktuell eine Haftstrafe unter Bewährung verbüßt.
Und auch seine Beteiligung in der Gruppe soll weit über das hinausgegangen sein, was ein Spitzel sich erlauben dürfte. Gut denkbar also, dass sein Agieren in der "Gruppe S." Paul U. nun wieder ins Gefängnis bringen wird.
Gründungstreffen in Minden?
Das dürfte auch für Werner S. - nach dem die Gruppe benannt ist - und die weiteren Angeklagten gelten. Allerdings ist rein rechtlich ihre Zeit als Terrorist wohl nur sehr kurz gewesen, falls der Senat sie als Mitglieder der "Gruppe S." verurteilt. Denn schon im Laufe des Verfahrens machte der Vorsitzende Richter Herbert Anderer deutlich, dass er den Gründungsakt der Gruppe keinesfalls so sieht, wie es der Generalbundesanwalt gesehen hatte.
Ein erstes Treffen vieler Angeklagter auf dem Grillplatz "Hummelgautsche" im schwäbischen Alfdorf (Rems-Murr Kreis) viele Monate vor dem Auffliegen wertet der Senat noch als unverbindliches Kennenlernen. Wenn es ein Gründungstreffen gegeben habe, dann vier Tage vor der Festnahme in einer Gaststätte in Minden, so klang es in der Hauptverhandlung durch. Die Angeklagten wären dann ganze sechs Tage Terroristen in Freiheit gewesen. Welchen Preis das für ihr weiteres Leben hat, wird das Oberlandesgericht Stuttgart am Vormittag mitteilen.