Mehr Befugnisse für Polizei Mit Gesichtserkennung Terroristen aufspüren
Im Kampf gegen Terrorismus soll vermehrt Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen. Das Innenministerium plant, dass BKA und Bundespolizei künftig Programme zur Gesichtserkennung verwenden dürfen.
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen bei der Suche nach Verdächtigen künftig auch Programme zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, wie ein Sprecher ihres Ministeriums bestätigte.
So sollen die Ermittler etwa Internet-Videos von IS-Mitgliedern mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen können, um Hinweise auf den Aufenthaltsort der Islamisten zu erhalten. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte zuerst über das Vorhaben berichtet.
"Die Sicherheitsbehörden brauchen zeitgemäße Befugnisse, um Tatverdächtige und Gefährder insbesondere im Bereich von Terrorismus und schwerer und organisierter Kriminalität schnell und effektiv identifizieren und lokalisieren zu können", so das Ministerium.
Fahnder fordern Einsatz von KI
Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Neue Nahrung erhielt diese Forderung nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden.
Die geplante Gesetzesänderung, die noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden muss, soll den Ermittlern deshalb einen biometrischen Abgleich mit Bilddaten aus dem Internet ermöglichen sowie eine automatisierte Datenanalyse mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Zu biometrischen Merkmalen können neben dem Gesicht auch die Stimme oder der Gang einer Person zählen.
Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - etwa durch Videoüberwachung an Bahnhöfen - ist nach Angaben des Ministeriums jedoch ausdrücklich nicht geplant.