Staatsanwaltschaft Hof nimmt Guttenberg ins Visier Mandatsverzicht macht Weg frei für Ermittlungen
Nach dem Mandatsverzicht von Ex-Verteidigungsminister Guttenberg kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Ein Sprecher der Behörde in Hof sagte, man erkenne einen Anfangsverdacht einer Straftat. Bislang liegen gut 80 Anzeigen gegen den Politiker vor, die zumeist das Urheberrecht betreffen.
Die Staatsanwaltschaft Hof will ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg aufnehmen. Ein Sprecher der Behörde sagte, man sehe einen Anfangsverdacht einer Straftat als gegeben an.
Das Ermittlungsverfahren soll beginnen, sobald Guttenberg oder die Bundestagsverwaltung der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass der CSU-Politiker sein Bundestagsmandat aufgegeben hat. Dieses ist nunmehr eine bloße Formalität, nachdem Guttenberg dem Bundestag mit heutigem Datum schriftlich mitteilte, dass er sein Abgeordnetenmandat niederlege. Damit entfällt auch die Immunität, die jeder Abgeordnete genießt.
Wie lange die Ermittlungen gegen Guttenberg dauern werden, ist nach den Worten des Sprechers der Staatsanwaltschaft noch nicht absehbar. In die Ermittlungen einfließen soll auch das Ergebnis einer Kommission der Universität Bayreuth, die sich mit der Frage beschäftigt, ob Guttenberg vorsätzlich bei seiner Doktorarbeit im Fach Jura getäuscht hat.
Derzeit laufen die Beratungen der Kommission noch. Ein Mitglied der Kommission sagte dem Hamburger Magazin "Stern" aber, Guttenbergs Vorgehen sei Täuschung im Sinne dessen, was die Verwaltungsgerichte bisher geurteilt haben. Dem Bericht zufolge will die Kommission in zwei Wochen ihren Abschlussbericht vorlegen.
Bislang liegen bei der Staatsanwaltschaft rund 80 Strafanzeigen vor, die überwiegend den Vorwurf des Verstoßes gegen das Urheberrecht betreffen. Verstöße gegen das Gesetz können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.